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Fürsorgepflicht

„Beschäftigte, die nicht ins Home-Office ausweichen können oder nach wie vor für die Menschen direkt vor Ort da sind, verdienen den bestmöglichen Schutz. Mein Appell geht an die Arbeitgeber, denn sie unterliegen einer gesetzlich festgeschriebenen Fürsorgepflicht und tragen Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics.

Neben Handhygiene, Hustenetikette und Einhalten eines Mindestabstands seien vor allem räumliche und organisatorische Maßnahmen wie das Abtrennen einzelner Bereiche sowie das Bereitstellen entsprechender Schutzausrüstungen notwendige Maßnahmen. Besonders gefährdete Personen sollten in exponierteren Bereichen arbeiten können.

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Schwangeren gelten. Obwohl derzeit noch keine Hinweise darauf vorliegen, dass das Corona-Virus im Mutterleib auf das Kind übertragen werden kann, ruft der ÖGB Burgenland zur besonderen Vorsicht auf. Kundenkontakt sollte nach Möglichkeit vermieden werden, auch weil Schwangere keine Atemschutzmasken tragen dürfen. Die Einhaltung der Hygieneratschläge und des empfohlenen Mindestabstands von mindestens einem Meter ist hier ein absolutes Muss.

Allerdings dürfte diese Fürsorgepflicht noch nicht an alle Arbeitgeber durchgedrungen sein. Das Beispiel der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) in Eisenstadt zeige ganz klar, dass es noch manche Betriebe gibt, die beim Schutz der Beschäftigten nachlässig sind. Das bestätigt auch der Anruf eines Betroffenen, der am ÖGB-Beratungstelefon seine Sorge geäußert hat.

„Anscheinend sehen die Führungskräfte der SVS kein Problem darin, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Großraumbüros gemeinsam arbeiten zu lassen. Das Argument, zu den systemrelevanten Organisationen zu gehören, lassen wir nicht gelten. Die ÖGK Burgenland mit weit mehr Versicherten als die SVS, habe ein vorbildliches Krisenprogramm laufen, bei dem die Kunden optimal versorgt werden“, erklärt ÖGB-Landessekretär Andreas Rotpuller.

Nachdem alle ÖGK-Servicestellen geschlossen wurden, habe die ÖGK Burgenland im Verwaltungsbereich einen wöchentlichen wechselnden Radldienst gestartet, der es ermöglicht, dass immer nur ein Beschäftigter ein Büro benützen muss.

„Wenn es in der SVS noch keine technischen Voraussetzungen für Homeoffice gibt, müsse eben, bis diese geschaffen sind, eine Übergangslösung gefunden werden. Die Menschen einfach unter normalen Bedingungen weiterarbeiten zu lassen, ist fahrlässig“, so die beiden Gewerkschafter abschließend.