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Lohnsteueraktion

ÖGB- und AK-Experten beraten von 9. März bis 7. Mai

Arbeit ist in Österreich extrem hoch mit Steuern belastet. Das Steuersystem ist ein unfaires. Und das wird sich nicht so schnell ändern. Noch bis 2022 gilt es auf eine Steuerreform zu warten. „Wir brauchen sofort eine Steuerreform mit der Abgeltung der kalten Progression, damit die Menschen entlastet werden“, fordert ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics. Als „rasche Soforthilfe“ für Arbeitnehmer bezeichnet Mauersics die Lohnsteuerberatung, die der ÖGB und die Gewerkschaften heuer erstmals für Mitglieder in Betrieben durchführen. Mauersics: „Nachdem die Entlastung der Regierung in weiter Ferne scheint, wollen wir den Menschen sofort helfen, indem wir sie zur Arbeitnehmerveranlagung beraten. Denn das ist derzeit die einzige Möglichkeit, sich Geld zurückzuholen!

Im Zuge der AK/ÖGB-Lohnsteueraktion beraten Steuerexperten der AK und des ÖGB ihre Mitglieder, wie sie sich über die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurückholen können. Die Aktion findet heuer zwischen 9. März bis 7. Mai 2020 statt. In diesem Zeitraum stehen fünf AK-Experten in allen AK-Bezirksstellen sowie in der AK-Zentrale für Beratung zur Arbeitnehmerveranlagung telefonisch, per E-Mail, aber auch persönlich zur Verfügung - eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email ist notwendig. "Während die Lohnsteueraktion schon Tradition hat, ist diesmal die Kooperation mit dem ÖGB neu. Wir bündeln unsere Ressourcen um deutlich mehr Beratungen in noch höherer Qualität anbieten zu können“, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

Der ÖGB wiederum berät zusätzlich Gewerkschaftsmitglieder direkt im Betrieb und macht alle anderen Beschäftigten auf die Beratungstage in der AK aufmerksam. Die ÖGB-Teams können von Betriebsräten oder Unternehmen angefordert werden. Ein Team von zehn Personen von ÖGB und Fachgewerkschaften führt die Beratungen durch. „Bei unserem Besuch beraten wir einerseits die Kollegen, klären sie auf und sagen ihnen worauf sie achten müssen, wenn sie eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt machen. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, dass wir mit den Kollegen die Arbeitnehmerveranlagung gleich gemeinsam machen. Direkt in der Beratung“, erklärt Lohnsteuer-Berater und ÖGB-Regionalsekretär Oliver Krumpeck.

Erstmals wird heuer direkt bei der Beratung in der AK oder im Betrieb der Antrag gemeinsam mit den Mitgliedern gestellt - entweder auf Papier oder online! Voraussetzung dafür sind aber die Zugangsdaten zu Finanz-Online. Diese sind ebenso zum Termin mitzubringen, wie Belege für geltend zu machende Ausgaben wie z.B. Bestätigung bei Ausgaben für Versicherungen, Belege für Aus- und Weiterbildung, etc.