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Stärker-Weiblicher-Jünger

„Wir freuen uns über eine positive Bilanz: Der ÖGB ist 2019 stärker, weiblicher und jünger geworden. Immer mehr Burgenländerinnen und Burgenländer wollen in ihrem Betrieb einen Betriebsrat und immer mehr burgenländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen Hilfe beim ÖGB, wenn es um arbeitsrechtliche Belange geht“, fasst ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics die Bilanz 2019 zusammen.

Mitgliederentwicklung

Der ÖGB Burgenland vertritt 41.567 Mitglieder. 66,5 Prozent (27.638) davon sind Männer, mehr als 33,5 Prozent (13.929) Frauen. Der ÖGB konnte im Jahr 2019 ein Mitgliederplus von 1,7 Prozent verbuchen. Der fünfte Zuwachs in Folge.  Zuwächse gab es in diesem Jahr bei allen Fachgewerkschaften und bei der Gewerkschaftsjugend. Der ÖGB Burgenland konnte vor allem bei den weiblichen Mitgliedern zulegen. 55 Prozent der neu Beigetretenen sind Frauen. Fast 41 Prozent der Beschäftigten im Burgenland sind ÖGB-Mitglieder.

Rechtsschutzbilanz

Die heurige Rechtsschutzstatistik des ÖGB und seiner Gewerkschaften zeigt einen deutlichen Anstieg bei den Auskünften, bei den Interventionen, bei den Klagen und bei den Insolvenzen. Insgesamt hat der ÖGB Burgenland und seine Gewerkschaften im Vorjahr mehr als 2,6 Millionen Euro für seine Mitglieder erkämpft. Das sind 167.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Belegschaftsvertretungen steigen

Zusätzlich zu den Beschäftigten im ÖGB und den Gewerkschaften kümmern sich im Burgenland rund 2.300 BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen um die Anliegen der ArbeitnehmerInnen. In 400 Betrieben, Gemeinden und Dienststellen im Burgenland gibt es derzeit gewählte ArbeitnehmerInnenvertreter. Auch hier steigt die Zahl. 2019 sind 14 neue Körperschaften dazu gekommen.

„Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktiv eine Belegschaftsvertretung anstreben, kommt es immer öfter vor, dass die Gründung einer solchen von den Arbeitgebern verhindert, ja sogar mit allen Mitteln bekämpft wird. Wir fordern daher von der Bundesregierung Maßnahmen gegen diese schwarzen Schafe, wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen“, erklärt ÖGB-Landessekretär Andreas Rotpuller.