GPA-djp Kärnten: Appell an Handelsbetriebe - saisonbedingte Sonn- und Feiertagsöffnung zum Wohl der MitarbeiterInnen aussetzen!
Da es derzeit keine Sommersaison im üblichen Sinne gibt, sieht die GPA-djp Kärnten keine Notwendigkeit für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfes an Sonntagen. „In dieser außerordentlichen schweren Zeit haben vor allem auch die Handelsbeschäftigten ihren großen Anteil an der Systemerhaltung bis zur Belastungsgrenze beigetragen und es wäre jetzt ein großes Zeichen der Wertschätzung der Handelsunternehmen, diese Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsöffnung für mindestens 2 Monate auszusetzen“, so Gerald Loidl, Vorsitzender der GPA-djp Kärnten.
Der Kärntner Landeskollektivvertrag für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen regelt, dass der Arbeitgeber den ArbeitnehmerInnen bis spätestens 14 Tage vor dem Arbeitseinsatz die Arbeitszeiten mitzuteilen hat. Der Arbeitnehmer hat das Recht binnen drei Tagen nach Zugang dieser Mitteilung die Arbeitsleistung abzulehnen. Kein/e Arbeitnehmer/in darf wegen der Ablehnung der Arbeitsleistung benachteiligt werden. Zudem gilt die Arbeitsleistung an Sonntagen als Überstunden mit 100% Zuschlag.
Günther Granegger, Regionalsekretär der GPA-djp Kärnten, sieht die Kriterien der Kärntner Öffnungszeitenverordnung aufgrund der Corona Krise aktuell nicht erfüllt. „Es gibt derzeit keinen Saisonbetrieb, weil kein Fremdenverkehr stattfinden darf. Für die Firmen Spar, Hofer und Lidl ist eine Geschäftsöffnung am 1. Mai derzeit kein Thema. Diesem Beispiel sollten auch andere Handelsbetriebe folgen und den MitarbeiterInnen die jetzt überaus notwendige Erholungszeit gönnen. Daher richten wir einen dringenden Appell an die Handelsbetriebe, von einer Geschäftsöffnung an Sonntagen und Feiertagen derzeit abzusehen“, so Granegger abschließend.