Zum Hauptinhalt wechseln

Kärnten

45 Jahre sind genug!

PRO-GE Kärnten: Bundesregierung plant knallharten Pensionsraub

Vor etwas mehr als einem Jahr wurden die ungerechten Strafabschläge bei der Langzeitversicherten-Pension abgeschafft. Nun will die Bundesregierung die abschlagsfreie Hacklerregelung Mitte November wieder abschaffen.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge in das Pensionssystem einbezahlt haben. Die Regierung kürzt damit auf einen Schlag ihre Pensionen um durchschnittlich 300 Euro pro Monat“, sagt PRO-GE Landesvorsitzender Günther Goach.

Die abschlagsfreie Hacklerregelung ist leistbar!

Ein Argument, das häufig gegen die Wiedereinführung der abschlagsfreien Pension gebracht wird, sind die angeblich horrenden Kosten. Seriöse Auskunft über die tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen hat die Sozialministerin der ExpertInnenregierung im Dezember 2019 geliefert: Das Sozialministerium geht von jährlichen Mehrkosten von 26 Millionen aus. Im Finanzministerium hingegen rechnete man mit 70 Millionen, wie der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2020 zu entnehmen ist. Auch wenn die Kostenabschätzungen derzeit noch variieren, so zeigt sich doch deutlich, dass die abschlagsfreie Pension nur einen kleinen Bruchteil der gesamten Pensionsaufwendungen ausmacht. Diese betrugen laut Dachverband der Sozialversicherungsträger allein im Jahr 2019 gut 39 Milliarden Euro. Das heißt, selbst wenn man die höhere Zahl von 70 Millionen nimmt, liegen die Kosten im Promille-Bereich (0,2 Prozent).

Frauen profitieren ab 2024 – Anrechnung von Kindererziehungszeiten

„Wer 45 Jahre gearbeitet hat, ist körperlich und oft auch psychisch am Ende seiner Kräfte. Die Lebensleistung dieser Menschen muss anerkannt und nicht mit unfairen Pensionskürzungen bestraft werden“, betont Günther Goach. Noch betrifft die Regelung fast ausschließlich Männer, da Frauen zurzeit mit 60 Jahren ein niedrigeres Regelpensionsantrittsalter haben. Das wird sich in wenigen Jahren ändern, denn mit 2024 beginnt die schrittweise Erhöhung auf 65, dann wird die neue Hacklerregelung auch für Frauen greifen. Um Benachteiligungen zu vermeiden, wurde vorausschauend festgelegt, dass für die abschlagsfreie Pension auch Kindererziehungszeiten im Ausmaß von bis zu fünf Jahren auf die notwendigen 45 Arbeitsjahre angerechnet werden.

Die abschlagsfreie Hacklerregelung ist gerecht!

Wer bereits 45 Jahre oder mehr gearbeitet hat, gehört zu jenen Personen, die überdurchschnittlich lange ins Pensionssystem eingezahlt haben. Diesen Personenkreis mit Abschlägen von bis zu 12,6 Prozent bei einem vorzeitigen Pensionsantritt zu strafen, ist unfair. Viele haben in den vergangenen Jahren die Abschläge hingenommen, da sie körperlich oder psychisch am Ende ihrer Kräfte waren und deshalb vorzeitig in den Ruhestand gewechselt haben.

Mit der abschlagsfreien Hacklerregelung seit 1. Jänner 2020 erhalten diese Menschen einfach ihren vollen Pensionsanspruch, den sie durch 45 Jahre Arbeit erworben haben. Darüber hinaus hatten jene, die im ersten Halbjahr 2020 abschlagsfrei in Pension gingen, durchschnittlich 553 Beitragsmonate – das liegt deutlich über dem Durchschnitt aller Alterspensionen mit 428 Beitragsmonaten. Konkret sind es 10 Jahre und 5 Monate.

Die Forderungen der PRO-GE

Die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) kämpft gegen diesen Verrat an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sammelt Unterschriften. Bereits mehr als 50.000 haben für die Beibehaltung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren unterschrieben. Die PRO-GE fordert zudem, dass für jene, die bereits mit Abschlägen in Pension sind, auch eine Neuberechnung gemacht wird. Ebenso sollen Bundesheer- und Zivildienstzeiten angerechnet werden so der PRO-GE Landesvorsitzender.