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„Unfaire Zustände in oberösterreichischen Rechtsanwaltskanzleien“

ÖGB-Stangl fordert oö. Rechtanwaltskammer auf, endlich einen Kollektivvertrag abzuschließen

„Für sich selbst eine deutliche Erhöhung des Rechtsanwaltstarifs zu fordern, aber seinen MitarbeiterInnen einen Kollektivvertrag und damit verbesserte Arbeitsbedingungen und jährliche Gehaltserhöhungen vorzuenthalten, ist eine Unverschämtheit“, kritisiert ÖGB-Landesvorsitzender Andreas Stangl die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer. Während in den meisten Bundesländern längst Kollektivverträge für die MitarbeiterInnen in Rechtsanwaltskanzleien gelten, werken in Oberösterreich die Beschäftigten ohne kollektivvertraglich fixierte Rahmenbedingungen. „Das ist eigentlich eine Schande für den Berufsstand“, meint Stangl.

Die Rechtsanwaltskammer fordert von der Bundesministerin für Justiz eine generelle Erhöhung des Rechtsanwaltstarifs und hat sogar als Kampfmaßnahme die Erste Anwaltliche Auskunft, eine kostenlose Rechtsberatung, ausgesetzt. „Es wirkt fast paradox, dass eine Interessenvertretung, die nicht bereit ist, für MitarbeiterInnen kollektiv Gehälter zu verhandeln, nun für sich selbst höhere Tarife erkämpfen will“, wundert sich Stangl. „Ich appelliere an die Bundesministerin, diese Tariferhöhung an das Vorhandensein eines Kollektivvertrags zu binden. Die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer fordere ich auf, sich endlich sozialpartnerschaftlich zu verhalten und den kollektivvertragsfreien Raum zu schließen.“

Der Kollektivvertrag für Beschäftigte in oberösterreichischen Anwaltskanzleien liege seit 2012 fertig verhandelt auf dem Tisch, die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer habe in letzter Sekunde einen Rückzieher gemacht. Die vielfachen Versuche der Gewerkschaft, bei Folgeverhandlungen die Rechtsanwaltskammer zu einem Abschluss zu bewegen, sind bisher gescheitert.

Unter folgendem Link finden Sie ein Foto von ÖGB-Vorsitzendem und AK-Präsident Andreas Stangl, das Ihnen bei Nennung des Fotocredits ÖGB OÖ honorarfrei zur Verfügung steht.

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