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Pixabay/WilliamCho

Erfolg für Gewerkschaft GPA: Entlassung von Betriebsrätin verhindert

Gerichtsurteil bringt Sieg der Gewerkschaft gegen den „Verein Wohnen Steyr – b29“

„Wir freuen uns, dass das Arbeits- und Sozialgericht unserer Argumentation gefolgt ist und wir für die Kollegin einen Sieg auf ganzer Linie erringen konnten“, sagt der Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Oberösterreich und Vize-Präsident der Arbeiterkammer OÖ, Andreas Stangl, nach dem bereits rechtskräftigen Gerichtsurteil, mit dem die Entlassung einer Betriebsrätin beim „Verein Wohnen Steyr – b29“ verhindert wurde.

Die Betriebsrätin war dem – dem Arbeitsgericht bereits aus anderen Verfahren bekannten – Geschäftsführer unbequem geworden, weil sie sich gegen Missstände gewehrt hatte. Als Entlassungs- bzw. Kündigungsgrund wurde die Nicht-Teilnahme an einem kurzfristig angesetzten Besprechungstermin vorgeschoben. Die Teilnahme daran wäre ihr aufgrund eines bereits zuvor vereinbarten Beratungstermins für die KollegInnen bei der Gewerkschaft und Arbeiterkammer jedoch nicht möglich gewesen. Daraufhin hatte die Vereinsführung ihre Entlassung ohne gerichtliche Zustimmung ausgesprochen. Daher wandte sich die Betriebsrätin an die Gewerkschaft GPA. Das Gericht hat nun weder der Entlassung noch der ebenfalls beantragten Kündigung zugestimmt und somit dem Gewerkschaftsmitglied vollinhaltlich recht gegeben.

Urteil muss nun sofort umgesetzt werden
„Der Verein ist nicht in Berufung gegangen, das ist als klares Schuldeingeständnis zu werten. Wir erwarten, dass das Urteil nun sofort umgesetzt wird und die Kollegin wieder auf ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren kann“, fordert Stangl ein rasches Handeln des Arbeitgebers.
Neben dem Urteil im ersten Verfahren läuft parallel auch ein zweites Verfahren, das die Arbeiterkammer gegen den „Verein Wohnen Steyr – b29“ und seinen Geschäftsführer führt. Dabei geht es um Ungereimtheiten bei Arbeitszeit und Entlohnung. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus.

„Das Urteil hat gezeigt, dass Betriebe mit den Beschäftigten nicht umspringen können, wie sie wollen. Wir schützen unserer Mitglieder und BetriebsrätInnen und setzen ihre Rechte durch“, so Stangl.