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Fa. Optimo Schlafsysteme: Betriebsrats-Entlassung vom Tisch

GBH-Dietinger: „Gesetze und Kollektivverträge gelten auch bei Optimo!“

Die fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden der Firma Optimo Schlafsysteme wird vom Gericht nicht weiterverhandelt, der Richter hat heute das Verfahren geschlossen. „Das bedeutet, dass die Entlassung vom Tisch ist“, freut sich Harald Dietinger, Landessekretär der Gewerkschaft Bau-Holz.

Ob „freiwillig“ oder nicht: Sonntagsarbeit bleibt illegal
Erstaunt zeigt sich Dietinger von den medial kolportierten Reaktionen des Geschäftsführers auf Vorwürfe der Gewerkschaft: „Interessant, dass die Firma sich sogar dazu bekennt, dass regelmäßig an Sonntagen gearbeitet wird. Denn auch, wenn das die Beschäftigten angeblich „freiwillig“ machen, so bleibt die Sonntagsarbeit dennoch illegal“, stellt Dietinger klar. Es dürfe an maximal vier Sonntagen im Jahr gearbeitet werden, aber selbst dazu brauche es eine Betriebsvereinbarung, die es bei Optimo nicht gibt.

Betriebsrat hat Gesetzesbrüche aufgezeigt
„Oft ist es außerdem mit der „Freiwilligkeit“ nicht weit her, schließlich will niemand in Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit seinen Job verlieren. Damit ArbeiterInnen nicht unter Druck kommen, gibt es eben ein Arbeitszeitgesetz und einen Kollektivvertrag. Und diese Vorschriften gelten auch bei Optimo“, stellt Dietinger klar. Deshalb sei auch der Betriebsrat der Geschäftsführung ein Dorn im Auge, vermutet Dietinger. „Der Betriebsrat akzeptiert nicht, wenn bei Optimo Gesetze gebrochen werden und hat aufgezeigt, was alles im Argen liegt. Dafür zahlt er jetzt offenbar die Zeche.“