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Kalliauer: „Endlich gibt es einen gesetzlichen Rahmen für Home-Office"

ÖGB-Landesvorsitzender ist mit Einigung zufrieden

AK-Präsident und ÖGB-Vorsitzender Dr. Johann Kalliauer ist zufrieden, dass sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine gesetzliche Home-Office-Regelung geeinigt haben. „Es ist wichtig für alle betroffenen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer, dass es endlich klare Rahmenbedingungen gibt. Die neuen Regeln stellen klar, dass der Arbeitgeber digitale Arbeits-mittel wie Laptop, Handy und auch WLAN bereitstellen muss. Wenn das nicht der Fall ist, muss ein Kostenersatz gezahlt werden“, sagt Kalliauer. 

Mit der jetzt vereinbarten Abschreibung von im Home-Office entstandenen Kos-ten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich und mit der Steuerfreiheit für Zu-schüsse vom Arbeitgeber bis 300 Euro jährlich sei dafür gesorgt, dass die Be-troffenen einen finanziellen Ausgleich bekommen. 

Mit dem Home-Office-Paket ist es gelungen, bisher oft ungeregelte Teile der Ar-beitswelt klar zu regeln. So gibt es jetzt etwa dauerhafte Regelungen zum wichti-gen Thema Unfallversicherung. Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. „Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen“, so Kalliauer. 

Die Nutzung von Home-Office muss in Zukunft schriftlich vereinbart werden, was die Rahmenbedingungen transparenter macht. Zentraler Punkt ist die Freiwillig-keit. „Niemand kann gezwungen werden, im Home-Office zu arbeiten“, sagt Kal-liauer. „Die Sozialpartner haben einmal mehr bewiesen, dass sie praxisorientierte Lösungen erarbeiten können. Nach dem Erfolgsmodell Kurzarbeit liegt jetzt eine weitere Verbesserung für Beschäftigte auf dem Tisch“.

H.O.T.T. klärt alle Fragen

Wer noch Fragen zum Thema hat, der bekommt Hilfe beim interaktiven Home-Office-Test-Tool H.O.T.T, das von der Arbeiterkammer OÖ ins Leben gerufen wurde. Einfach reinklicken, die zehn Fragen beantworten und schon sind viele Unklarheiten beseitigt! Mehr unter www.ooe.arbeiterkammer.at.