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Schutzmaßnahmen im Kinderbetreuungsbereich:

Dienstgeber wälzen Verantwortung ab

Aufgrund der 3. Notmaßnahmenverordnung sollen Beschäftigte von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen entweder alle sieben Tage testen gehen oder eine FFP2-Maske im Dienst tragen. Völlig unklar ist, wie diese Vorschriften umgesetzt werden sollen. Viele Angestellte werden von ihren Dienstgebern im Stich gelassen und oftmals wird die Verantwortung auf die LeiterInnen abgewälzt. Die Praxis zeigt, dass vorbildliche Arbeitgeber in der aktuellen Krise eine Minderheit sind.

 

Die Gewerkschaft GPA erreichen seit letzten Freitag, als die Verordnung veröffentlicht wurde, zahlreiche Anfragen von Mitgliedern aus Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen. Dienstgeber lassen die Beschäftigten völlig im Ungewissen darüber, ob man zu einem Test verpflichtet werden kann, wann sie testen gehen sollen oder ob Tests zur Verfügung gestellt werden.

„Aus unserer Sicht ist es völlig klar, dass die Testung als Dienstzeit zählt. Wenn nicht im Betrieb getestet werden kann, dann müssen die ArbeitnehmerInnen für die Zeit, die dafür benötigt wird, bezahlt freigestellt werden“, so Geschäftsführer Andreas Stangl, dem der Schutz der Beschäftigten in der aktuell sehr schwierigen Zeit ein besonderes Anliegen ist.

Die Gewerkschaft GPA stellt außerdem klar, dass für den Fall, dass kein negativer Test vorgelegt werden kann und eine FFP2-Maske getragen werden muss, ausreichend Pausen von der Maske gemacht werden müssen. Die Masken müssen vom Dienstgeber bezahlt und organisiert werden.

„Leider erreichen uns vermehrt Informationen darüber, dass sich die Dienstgeber abputzen und die Verantwortung zur Umsetzung der Maßnahmen auf die LeiterInnen der einzelnen Einrichtungen abwälzen“, ist Stangl verärgert darüber, dass man die Angestellten, die seit vielen Monaten unter schwierigsten Bedingungen arbeiten, alleine lässt.

Die Gewerkschaft GPA berät die Beschäftigten in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen bei allen Fragen zur aktuellen Verordnung und setzt sich für ihre Rechte ein.
Hotline: 050301 - 26000