Zum Hauptinhalt wechseln

Probleme im Job? Kündigung?

Arbeits- und Sozialrechtsberatung des ÖGB

Das Rechtschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder (bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung) in Angelegenheiten die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden.

Die Gewährung von Rechtschutz in solchen Angelegenheiten kann sich erstrecken auf:

  • Rechtsberatung
  • Vertretung vor Gericht (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
  • Vertretung vor Behörden und Ämtern (Finanzamt, Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung, usw.)
  • Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
  • Durchführung von Interventionen
  • Unterstützung in Exekutionsverfahren

Bei Bedarf wird dir kostenlos ein/e Rechtsvertreter:in zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt oder werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen.

Wichtig: Ein Antrag ist bei deiner Gewerkschaft, egal ob mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen.


Zu den Ansprechpersonen in den Regionen