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Salzburg

Ausgeklatscht! Klatschen allein genügt nicht!

Da Long COVID nicht in der Liste der Berufskrankheiten angeführt ist, haben Betroffene keinen Anspruch auf Reha oder eine Unfallrente.

Hofbauer: „Mittlerweile landen fast täglich Anfragen von ArbeitnehmerInnen bei uns ein, die an Long COVID leiden und ihren Beruf daher nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Da Long COVID aber nicht in der Liste der Berufskrankheiten angeführt ist, haben sie keinen Anspruch auf Reha durch die AUVA oder eine Unfallrente. Das muss sich dringend ändern!“

Sie arbeiten im Gastgewerbe, im Handel oder auch im öffentlichen Verkehr, haben sich in der Arbeit mit COVID angesteckt, hatten einen relativ schweren Krankheitsverlauf und leiden nun an den Folgewirkungen. Atemnot, Müdigkeit, Konzentrationsprobleme – die Liste der Nachwirkungen einer COVID-Infektion ist lang. Die Zahl all jener, die an Long Covid leiden wird auch immer größer. Aber es gibt keine Hilfe für all jene, die so dringend Hilfe brauchen. „Solange COVID nur in wenigen definierten Betrieben – wie z. B. auf COVID-Stationen in Spitälern - als Berufskrankheit anerkannt wird, gibt es für die meisten Opfer auch keine Leistungen der AUVA.“, schildert Clemens Hofbauer, Gewerkschaftsvertreter in der AUVA Landesstelle Salzburg, das Problem und ergänzt: „Das muss sich dringend ändern. Immer öfter rufen ArbeitnehmerInnen bei mir an, weil sie an Long COVID leiden, sich schwertun, ihre Arbeit zu machen, aber keine Hilfe bekommen.“

COVID als Berufskrankheit anerkennen

Daher freut sich Hofbauer auch über den Vorstoß von AK-Präsidentin Renate Anderl, Long COVID endlich als eigene Position in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Bislang ist eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit nur im Sinne der Position 38 der BK-Liste, „Infektionskrankheiten“, unter den dort angeführten einschränkenden Bedingungen möglich.  Eine Anerkennung als Berufskrankheit kommt daher momentan nur für jene ArbeitnehmerInnen in Frage, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Das bedeutet, dass nur ArbeitnehmerInnen aus dem Pflegebereich, in Einrichtungen der öffentlichen oder privaten Fürsorge, etc. darunterfallen. „Wir haben eine Pandemie mit einem Virus, der höchst ansteckend ist. Jedes Mal, wenn ich das Haus verlasse, riskiere ich, mich mit dem Virus anzustecken. Gerade in Berufen, wo ich mit vielen Menschen in Kontakt bin, steigt auch das Infektionsrisiko. Daher gibt es auch keinen Grund, Long COVID nur für bestimmte Berufskrankheiten anzuerkennen. Sobald COVID als eigene Krankheit in der Liste der Berufskrankheiten angeführt wird, gibt es keine Einschränkungen auf einzelne Berufsgruppen.“, erklärt Hofbauer.

„Seit zwei Jahren bestimmt nun die Pandemie unseren Alltag. Die sich ständig ändernden Sicherheitsmaßnahmen haben dabei eines gemeinsam: Arbeiten kann man immer und unter allen Umständen. Selbst in Zeiten, in denen ich meine Familie nicht mehr sehen kann, keinen Ausgleich durch die Nutzung von Sport oder Kulturangeboten mehr erhalte, keine Freunde mehr treffen kann, kann ich immer noch unter allen Umständen arbeiten gehen. Dann ist es wohl das Mindeste, dass ArbeitnehmerInnen nicht nur bestmöglich geschützt, sondern auch versorgt und abgesichert werden.“, begründet der Gewerkschaftsvertreter seine Forderung. 

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