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Einkommensgerechtigkeit

Einkommensgerechtigkeit - Schluss mit Schlusslicht

2023 wurde die EU-Lohntransparenzrichtlinie beschlossen. Österreich hat bis Juni 2026 Zeit, diese umzusetzen. Warum ist das noch nicht passiert? Und warum braucht es überhaupt eine Richtlinie, damit die Lohnschere endlich geschlossen wird? Darüber haben wir mit Petra Berger-Ratley, Landesfrauenvorsitzende des ÖGB Salzburg, gesprochen.

Wird Österreich bis Juni die EU-Lohntransparenzrichtlinie umsetzen?

Die Frage ist, warum wurde sie bislang noch nicht umgesetzt? Es ist jetzt immerhin drei Jahre her, dass die Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen wurde. Warum warten wir bis zum Ende der Umsetzungsfrist? Weil es leider immer noch Kräfte in diesem Land gibt, die eine Umsetzung verhindern wollen – und das mit fadenscheinigen Argumenten und ohne Gegenvorschläge, wie man sonst endlich die Lohnschere schließen kann. Aber wir werden unsere Kräfte bündeln und alles unternehmen, damit Österreich seiner Verantwortung nachkommt. Nicht nur, weil wir als Mitglied der EU verpflichtet sind, beschlossene Richtlinien umzusetzen, sondern weil wir allen Frauen in Österreich verpflichtet sind.

Arne Müseler
Wir sind Schlusslicht in Europa, wenn es um Einkommensgerechtigkeit geht. Nur in Tschechien und Estland ist die Kluft noch größer. Im EU-Durchschnitt liegt die Differenz bei knapp 11 Prozent während in Österreich Frauen immer noch im Schnitt 15,5 Prozent weniger verdienen. Das ist inakzeptabel.

Ist der Unterschied beim Einkommen zwischen Frauen und Männern immer noch so hoch?

Wir sind Schlusslicht in Europa, wenn es um Einkommensgerechtigkeit geht. Nur in Tschechien und Estland ist die Kluft noch größer. Im EU-Durchschnitt liegt die Differenz bei knapp 11 Prozent während in Österreich Frauen immer noch im Schnitt 15,5 Prozent weniger verdienen. Das ist inakzeptabel. Hinzu kommt, dass die Lohnschere noch viel größer wäre, hätten die Gewerkschaften nicht jahrzehntelang dafür gekämpft, diese Ungerechtigkeit endlich zu beseitigen. Immerhin hat Österreich bereits 1953 (!) das ILO-Übereinkommen „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ratifiziert. Seitdem konnten wir viele Gesetze verankern, die Einkommensgerechtigkeit schaffen. Und dennoch sind wir Schlusslicht in der EU.

Welche Gesetze waren das?

Das wichtigste Gesetz war sicher das Gleichbehandlungsgesetz, das 1979 im österreichischen Parlament beschlossen wurde. Denn diesem Gesetz nach dürfen Arbeitnehmerinnen für eine gleichwertige oder gleiche Arbeit kein geringeres Entgelt erhalten. Entscheidend ist hier, dass es ums Entgelt und nicht um den Lohn oder das Gehalt geht. Denn das Entgelt umfasst auch alle Zulagen, Prämien, Überstundenentgelte oder Leistungen für Angehörige im Krankheits- oder Todesfall.

Warum verdienen Frauen dann immer noch weniger?

Dafür gibt es viele Gründe. Frauen arbeiten oft in Berufen, die schlechter bewertet werden als klassische Männerberufe. In der Zeit der Pandemie wurden diese Berufe zwar als „systemrelevant“ eingestuft, aber bis heute fehlt es an echter Wertschätzung für diese Branchen. Außerdem ist „Care-Arbeit“ immer noch Frauenarbeit. Sprich: Wenn es darum geht, Kinder oder zu pflegende Angehörige zu versorgen, dann machen das fast immer Frauen. Hier fehlt es an Angeboten, um auch Frauen mit Mehrfachbelastung entsprechende Job-Chancen zu ermöglichen. Nicht nur fehlende Kinderbildungs- und Pflegeeinrichtungsplätze sind hierfür verantwortlich, oft fehlt es auch an qualifizierten Job-Angeboten für jene, die Teilzeit arbeiten und bedingt flexibel sind. Hinzu kommt, dass wir in Österreich eine Kultur pflegen, in der man über Geld nicht spricht. Wir reden nicht darüber, was wir verdienen und daher wissen viele Arbeitnehmer:innen oft gar nicht, dass Kolleg:innen für dieselbe Arbeit oft mehr oder weniger bekommen. Daher ist die Lohntransparenzrichtlinie so wichtig.

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Was bringt die Richtlinie?

Arbeitnehmer:innen bekommen nun das Recht, zu erfahren, was das Unternehmen für vergleichbare Tätigkeiten zahlt. Verschwiegenheitsklauseln, die Beschäftigten verbieten über ihr Einkommen zu sprechen, sind nicht mehr erlaubt. Wenn die Lohnlücke mehr als fünf Prozent beträgt, müssen Unternehmen und Betriebsrat was dagegen tun. Wird jemand beim Lohn benachteiligt, dann soll diese Person künftig Schadenersatz, Nachzahlungen, Boni und andere Leistungen bekommen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Gegner der Richtlinie sprechen oft davon, dass eine Umsetzung unseren Standort schädigen würde. Was sagst du dazu?

Das ist eindeutig falsch. Wir erleben derzeit in fast allen Branchen einen gravierenden Fachkräftemangel. Wenn wir den Standort stärken wollen, dann müssen unsere Unternehmen für Fachkräfte attraktiv sein. Eine faire Behandlung macht ein Unternehmen attraktiv und damit wird auch der Standort gestärkt. Wenn sich Arbeitnehmer:innen in einem Unternehmen wertgeschätzt fühlen und auch gerne in die Arbeit gehen, dann bleiben sie auch im Unternehmen.

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