Zum Hauptinhalt wechseln

Durchgesetzt: Maskenpause zum Durchschnaufen

„Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig die Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist. Mit dem General-Kollektivvertrag wird jetzt die Maskenpause für die Beschäftigten ermöglicht, freut sich ÖGB-Landesgeschäftsführerin Gabi Proschofski.

„ArbeitnehmerInnen, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen. Gerade in den typischen ‚Frauen-Berufen‘ wie Handel, Pflege oder Reinigung sollte es nun endlich zu Erleichterungen für die Beschäftigten kommen!“

„Wichtig für die ArbeitnehmerInnen ist, dass die Maskenpause für alle Arten von Masken gilt“, ergänzt Proschofski. Im General-KV, der für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt, werden wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen geklärt.

„ArbeitnehmerInnen können nach drei Stunden die Maske für 10 Minuten abnehmen. In dieser Zeit können Arbeiten erledigt werden, bei denen keine Maske vorgeschrieben ist.“ Diese Ergänzungen zum General-KV, die all denjenigen Erleichterung bringen soll, die unser Land tagtäglich sprichwörtlich am Laufen halten, müssen allerdings auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben eingefordert werden.

Regelmäßige Covid-Tests, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln

Die am Freitag von den Sozialpartnern ÖGB, AK, WK und von der Industriellenvereinigung beschlossene Einigung hat auch das Ziel, die COVID-19-Pandemie einzudämmen, weitere Lockdowns zu verhindern und den Menschen die gewohnten Freiheiten Schritt für Schritt zu ermöglichen.

„Wir alle wünschen uns baldige Normalität, in der Arbeit und im Privatleben. Möglichst rasche und flächendeckende freiwillige Impfungen werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Bis es soweit ist, sind regelmäßige Tests essenziell, um die Pandemie wirkungsvoll einzudämmen. Regelmäßiges Testen in den Betrieben leistet dabei einen wesentlichen Beitrag. Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sollen während der Arbeitszeit im Betrieb und unter Fortzahlung des Entgelts stattfinden“, betont AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder.

Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit. Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung. Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen. „Wichtig ist mir hierbei, dass Tests freiwillig absolviert werden können und ArbeitnehmerInnen nach einer positiven Testung nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden dürfen“, so Eder. Die Freiwilligkeit gelte auch für die Impfung.

„Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown. Je mehr angeboten werden, desto mehr Menschen werden sich testen lassen. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Betriebe Tests anbieten und dass diese in der Arbeitszeit stattfinden. Denn nur so können wir die stockende Wirtschaft wieder in Gang bringen und Arbeitsplätze für die Menschen sichern, die dringend Arbeit suchen!“, weist AK-Präsident und ÖGB-Vorsitzender Eder auf die besorgniserregend hohe Arbeitslosigkeit hin.