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Sind LeiharbeiterInnen Arbeitnehmer zweiter Klasse?

 

Kurz vor der Nationalratswahl wurde 2017 – „im Spiel der freien Kräfte“ – die Gesetzesänderung beschlossen, mit der die Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten gleichgestellt werden sollten. Diese Regelung sollte eigentlich bereits mit dem 1. Jänner in Kraft getreten sein, dieser Zeitpunkt wurde allerdings auf nun 1. Juli 2021 verschoben.

 

„Bereits 1995 forderte der ÖGB mit der ‚Aktion Fairness‘ die rechtliche Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten, 2017 wurde sie endlich im Nationalrat beschlossen. Und seit 2018 ist die einheitliche Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitsunfall und anderen Dienstverhinderungsgründen in Kraft“, umreißt Daniel Mühlberger, Landesgeschäftsführer der Produktionsgewerkschaft PRO-GE Salzburg die Situation.

 

„Ein wesentlicher Punkt fehlt aber noch: die Angleichung der Kündigungsfristen. Während im Angestelltengesetz bei Kündigung durch den Arbeitgeber Fristen von 6 Wochen bis 5 Monate vorgesehen sind, haben ArbeiterInnen in den ersten drei Jahren 2 bis maximal 7 Wochen Kündigungsfrist wenn sie 10 Jahre in derselben Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind.“

 

ArbeitgebervertreterInnen boykottieren Angleichung

 

Für Saisonbranchen, wie Tourismus oder Bauwirtschaft, gelten bereits spezielle Ausnahmen: Hier können im Kollektivvertrag abweichende (kürzere) Kündigungsfristen bzw. abweichende Kündigungstermine vereinbart werden. „Auch die Arbeitskräfteüberlasser versuchen derzeit, sich als Saisonbranche zu erklären, um diese Vorteile ebenfalls abzuschöpfen“, weiß der Salzburger PRO-GE Landesgeschäftsführer. Doch das hat Auswirkungen: Die AKÜ-Kollektivvertragsverhandlungen blieben daher auch in der zweiten Runde ohne Ergebnis. Damit fallen die LeiharbeiterInnen auch um ihre Lohnerhöhungen um.

 

„Die Arbeitgeberseite beharrt darauf, die Arbeitskräfteüberlassung zur Saisonbranche zu erklären, um sich damit die wesentlich kürzeren Kündigungsfristen zu sichern", berichtet Mühlberger von den zähen Verhandlungen.

 

Die Zustimmung dazu wird derzeit von der Arbeitgeberseite zur Bedingung für einen KV-Abschluss gemacht. Für die Gewerkschaft PRO-GE Salzburg steht ganz klar fest, dass die Arbeitskräfteüberlassung keine Saisonbranche ist. Mindestens 80 Prozent der Beschäftigten sind in Industrie- und Gewerbebranchen überlassen, die keinen saisonalen Schwankungen unterworfen sind. Die meisten Schwankungen sind konjunkturell bedingt oder durch Arbeitgeberentscheidungen herbeigeführt, die immer wieder zu Auflösungen führen.