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Arbeits- und Sozialrechtsberatung

Das Rechtschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder (bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung) in Angelegenheiten die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden.

Die Gewährung von Rechtschutz in solchen Angelegenheiten kann sich erstrecken auf

  • Rechtsberatung
  • Vertretung vor Gerichte (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
  • Vertretung vor Behörden und Ämtern (Finanzamt, Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung, usw.)
  • Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
  • Durchführung von Interventionen
  • Unterstützung in Exekutionsverfahren

Bei Bedarf wird ihnen kostenlos ein/e RechtsvertreterIn zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt oder werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen.
Wichtig: Ein Antrag ist bei Ihrer Gewerkschaft, egal ob mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen.

Beratungen gibt es in folgenden Regionen

Bischofshofen

Beratung
Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung. 

Fixtermine nur gegen Voranmeldung. 

Kontakt:
ÖGB-Regionalsekretariat Bischofshofen
Gasteinerstraße 29, 5500 Bischofshofen
Tel. 06462/3074

Zell am See

Beratung
Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

Kontakt:
ÖGB-Regionalsekretariat
Ebenbergstrasse 1, 5700 Zell am See
Zell am See

Tel. 06542/72307

E-mail: pinzgau@oegb.at