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Frühstarter-Bonus vs. Hacklerregelung

„60 Euro statt 300 Euro, das wird kein Hackler verstehen“, fasst Horst SCHACHNER, Vorsitzender des ÖGB Steiermark, die Stimmung zusammen, die sich aus den neuen Plänen der Regierung zur Abschaffung der Hacklerregelung bei den betroffenen Personen ergibt.

Die sogenannte Hacklerregelung sieht vor, dass man mit 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen kann, wenn man das 62. Lebensjahr vollendet hat. Das Gesetzesvorhaben führt die Abschläge auf die Pension wieder ein, die bis zu 12,6 % bzw. mehr als 300 Euro monatlich kosten können, und sieht einen monatlichen Pensionszusatzbeitrag von 60 Euro für Personen vor, die bereits vor dem 20. Geburtstag zu arbeiten begonnen haben.

Frühstarter-Bonus kann Hacklerregelung nicht ersetzen

„Es ist in Ordnung, diesen frühen Start ins Berufsleben mit einem Bonus zu versehen, aber es ist nicht in Ordnung, Menschen zu bestrafen, die ihr ganzes Berufsleben fleißig waren und immer ihre Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt haben,“ stellt Schachner fest. Die für Frauen anfallenden Verbesserungen sieht Schachner positiv, aber bei Erhalt der Hacklerregelung kämen auch sie mit der schrittweisen Anhebung des Regelpensionsalters in den Genuss der abschlagsfreien Pension. Daher werden dann auch viele Frauen durch den Wegfall der Hacklerregelung benachteiligt.

Überhaupt ist es für ihn nicht erträglich, die sogenannten „Hackler“ gegen Frauen mit weniger Versicherungszeiten auszuspielen, weil in einer Solidargemeinschaft selbstverständlich beiden Gruppen ihre Pension zusteht.

„Sparen wir nicht bei denen, die immer fleißig gearbeitet haben. Daher fordern wir, die Hacklerregelung beizubehalten“, so Schachner abschließend.