Zum Hauptinhalt wechseln

Equal Pay Day 2023: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Das Frauen weniger verdienen, ist kein Naturgesetz! Frauen arbeiten in der Südoststeiermark ab dem 29. Oktober „gratis“. Der sogenannte Gender Pay Gap liegt in der Südoststeiermark bei 17,5 Prozent (Steiermark 18,4 Prozent). Übersetzt bedeutet das, dass Frauen in der Südoststeiermark somit 64 Tage (Steiermark 68 Tage) „gratis“ arbeiten. Bereits am 29. Oktober haben Südost-Steirer (männlich) jenes Einkommen erreicht, für das Südost-Steirerinnen noch bis Jahresende arbeiten müssen.

„Jedes Jahr erkämpfen wir Verbesserungen, aber der Einkommensunterschied zwischen Mann und Frau ist nach wie vor sehr groß. Das gilt auch für Frauen, die Vollzeit und ganzjährig arbeiten“, stellt Manuela Leitgeb, Frauenvorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Südoststeiermark, fest. „Damit verlieren Frauen im Schnitt fast 750 Euro pro Monat bzw. deutlich über 8.500 Euro im Jahr im Vergleich zu ganzjährig beschäftigten Männern in Vollzeit. Auf ein Arbeitsleben von 40 bis 45 Jahren gerechnet, entgeht Frauen somit rund 400.000 Euro an Einkommen“, rechnet die Frauenvorsitzende des ÖGB- Südoststeiermark vor.

Unermüdlicher Einsatz für die Schließung der Einkommensschere!

Laut ÖGB-Frauen haben die hohen Einkommensunterschiede viele Gründe, demnach ist auch ein Maßnahmenpaket notwendig, um kräftige Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen zu erreichen. „Wir brauchen ein Lohntransparenzgesetz und wir brauchen einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2.000 Euro“, fordert ÖGB-Südoststeiermark Regionalsekretär Karl Heinz Platzer. Dies habe besonders in frauendominierten Berufen große Dringlichkeit, weil die Löhne in diesen Branchen teilweise noch deutlich niedriger sind. Außerdem brauche es rasch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Das Schließen der Einkommensschere hängt auch wesentlich davon ab, ob beide Elternteile überhaupt die Möglichkeit haben, Vollzeit zu arbeiten. Dafür braucht es endlich einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes und Öffnungszeiten, die mit den Arbeitsrealitäten vereinbar sind“, so Manuela Leitgeb abschließend.

 

 

Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Jeden Freitag: Das Wichtigste aus einer Woche