ÖGB fordert rasche Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie
Frauen verdienen in Österreich weiterhin deutlich weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt der Einkommensunterschied bei 15,5 Prozent, was für viele Frauen einen jährlichen Verlust von mehr als 10.000 Euro bedeutet. „Das ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist zwar gesetzlich verankert, in der Praxis aber noch nicht Realität“, betont Sigrid Riegler, Vorsitzende der ÖGB-Frauen Südweststeiermark.
Ein wichtiger Schritt zur Verringerung dieser Einkommensunterschiede ist die EU-Lohntransparenzrichtlinie, die 2023 beschlossen wurde und bis Juni 2026 in Österreich umgesetzt werden muss. Der ÖGB fordert eine zeitgerechte nationale Umsetzung.
„Transparenz ist der Schlüssel zu fairer Bezahlung. Nur wenn Gehälter nachvollziehbar sind, können ungerechtfertigte Unterschiede sichtbar und beseitigt werden“, so Riegler. Auch für Betriebsräte sei die Richtlinie ein wichtiges Instrument, um konkrete Verbesserungen in den Betrieben anzustoßen.
Wichtige Punkte der Richtlinie
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie bringt mehrere Neuerungen:
- Auskunftsrecht: Beschäftigte können Informationen über durchschnittliche Gehälter in vergleichbaren Positionen erhalten.
- Mehr Offenheit: Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Gehalt sind künftig nicht mehr zulässig.
- Transparente Bewerbungen: Unternehmen müssen das Einstiegsgehalt offenlegen und dürfen nicht nach dem bisherigen Einkommen fragen.
- Begründungspflicht: Arbeitgeber müssen geschlechtsbedingte Gehaltsunterschiede erklären.
- Maßnahmenpflicht: Bei einer ungerechtfertigten Lohnlücke von über fünf Prozent müssen Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat Gegenmaßnahmen setzen.