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700 Euro Mindestlehrlingsentschädigung

700 Euro Mindestlehrlingsentschädigung und eine dementsprechende Anhebung der Mindestlehrlingsentschädigungen in den darauffolgenden Lehrjahren muss nun auch in allen anderen Branchen durchgesetzt werden, in denen die Entlohnung der jungen Beschäftigten noch darunterliegt. Mit der Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter auf 1.500 Euro brutto und später auf 1.700 Euro brutto steigt auch der Abstand zwischen dem Einkommen der Lehrlinge und jenem der HilfsarbeiterInnen stark an. Um dem Trend, die Tätigkeit einer Hilfsarbeit der Lehrlingsausbildung vorzuziehen, entgegenzuwirken, ist die Erhöhung der Mindestlehrlingsentschädigung ein probates Gegenmittel.

Die Kollektivverträge sind nach wie vor das beste Instrument zur Regelung von Löhnen und Lehrlingsentschädigungen, denn sie können die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jeder Branche berücksichtigen – bei der Höhe der Löhne, aber eben auch der Lehrlingsentschädigungen. In vielen Branchen sind allerdings höhere Lehrlingsentschädigungen überfällig. Bei Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne müssen daher immer auch die Lehrlingseinkommen mit erhöht werden. Im ersten Lehrjahr sollte etwa nicht weniger als 40 Prozent des jeweiligen Mindestlohns bezahlt werden, das wären bei den geforderten 1.700 Euro brutto dann 700 Euro Mindestlehrlingsentschädigung.

Daher fordert der ÖGB Tirol:

Kollektivvertragliche Mindestlehrlingsentschädigungen pro Monat:

  • Im ersten Lehrjahr von 700 Euro brutto
  • Im zweiten Lehrjahr von 900 Euro brutto
  • Im dritten Lehrjahr von 1.100 Euro brutto
  • Im vierten Lehrjahr von 1.300 Euro brutto