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Einrichtung eines eigenen Jugend- und Lehrlingsinspektorats

Der ÖGB Tirol fordert die Schaffung eines eigenen Jugend- und Lehrlingsinspektorats. Diese Einrichtung muss jedoch eigenständig arbeiten und darf nicht in Verbindung mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer stehen. Viele Lehrlinge leisten regelmäßig Überstunden, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen, dass Überstunden erst ab dem 18. Lebensjahr mit Zuschlägen geleistet werden dürfen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, wenn es vermehrt Kontrollen zur Einhaltung aller Schutzbestimmungen (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, usw.) gibt. Eine genaue Kontrolle der Dienstpläne, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsumgebung ist unumgänglich und sollte bei Missachtung rigoros bestraft werden. Schutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben ein wachsames Auge auf die Einhaltung der Gesetze. In Betrieben ohne PersonalvertreterInnen ist es dringend notwendig, dass es mehr Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat gibt.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Schaffung eines eigenen Jugend- und Lehrlingsinspektorats im Land Tirol