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ÖGB Tirol

Equal Pay Day: Frauen arbeiten in Tirol 79 Tage unbezahlt

Unser Bundesland hinkt hinterher.

Karin Brennsteiner

21,6 Prozent beträgt der durchschnittliche Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen in Tirol im Jahr 2021. Mit anderen Worten: Ab dem 14. Oktober, auf den der Equal Pay Day heuer fällt, arbeiten Frauen bis Jahresende „gratis”. „Nach wie vor hinkt das Bundesland Tirol in puncto Gleichberechtigung hinterher“, so das traurige Resümee von ÖGB-Frauenvorsitzender Karin Brennsteiner. „Österreichweit fällt der Equal Pay Day auf den 25. Oktober, in Tirol findet er ganze 10 Tage früher statt – es ist höchste Zeit zu handeln!“

Das Risiko zur Altersarmut steigt.

Philip Wohlgemuth

 

Langfristige Konsequenzen der Einkommensunterschiede

ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth weist auf die drastischen Konsequenzen der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hin: „In Folge der Gehaltsunterschiede bei Frauen und Männern fallen Frauenpensionen deutlich niedriger aus, was wiederum das Risiko von Altersarmut stark erhöht.“ Laut Wohlgemuth ist die Beseitigung des Einkommensunterschiedes zwischen Männern und Frauen ist also nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Schutzmaßnahme gegen Altersarmut und ein wesentlicher Schritt zur Selbstbestimmung von Frauen. „Ein geringeres Einkommen zwingt Frauen immer wieder in Abhängigkeit von Männern und so entsteht eine Abwärtsspirale, aus der sich nur wenige aus eigener Kraft wieder befreien können“, ergänzt Brennsteiner.

Vom ÖGB-Modell profitieren beide Elternteile.

Karin Brennsteiner

 

Neues ÖGB-Familienarbeitszeitmodell

Das ÖGB-Familienarbeitszeitmodell soll für Beschäftigte in der Privatwirtschaft genauso gelten wie für jene im öffentlichen Dienst. Brennsteiner erläutert: „Es sieht vor, dass beide Eltern gleich viel Zeit für die Kinderbetreuung und für die Erwerbsarbeit zur Verfügung haben. Anders als bei der bisherigen Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, die sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt war, würden beide Eltern von diesem Modell profitieren. Väter hätten mehr Zeit für ihre Kinder und Mütter würden mehr verdienen.“ Konkret würde es zur Anwendung kommen, wenn beide Elternteile nach der Karenz ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Wochenstunden reduzieren bzw. erhöhen und diese Teilzeit jeweils mindestens 4 Monate dauert. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sieht das Modell vor, dass 250 Euro Pauschale pro Elternteil pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden. Das Geld soll maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes bezogen werden können und auch für Alleinerziehende gelten. Die Finanzierung kann über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) erfolgen.