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Kurzarbeit III–Regelung „in höchstem Maße wichtig für Lehrlinge“

In der neuen Kurzarbeitsregelung, die heute, 1. Oktober 2020, in Kraft tritt, werden auch die Lehrlinge berücksichtigt. So wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart, dass Lehrlinge und mit ihnen gleichgestellte Personen in Ausbildung unabhängig von der Arbeitszeit eine Nettoersatzrate von 100% erhalten. Das sei „ein wichtiger Meilenstein“ für Lehrlinge in ganz Tirol, so ÖGB-Jugendvorsitzender Thomas Spiegl. Die Arbeitszeit für Lehrlinge kann dabei zwischen 30 und 80 Prozent der Normalarbeitszeit liegen. 

 

Ebenso wurde vereinbart, dass Lehrlinge nur für Kurzarbeit angemeldet werden können, wenn ihre Ausbildung sichergestellt ist. Dabei sind mindestens 50% der entfallenen Arbeitszeit für ausbildungs- und berufsrelevante Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen. Für momentan über 700 Lehrstellensuchende und über 10.000 Lehrlinge in ganz Tirol wird damit sichergestellt, dass die Lehre eine Ausbildungsform mit Zukunft ist. ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth dazu: „Die Lehre ist ein wichtiger praxisorientierter Ausbildungsweg und muss dies unbedingt auch in Zukunft bleiben, daher ist der Abschluss des KUA III Modells besonders für die Tiroler Lehrlinge von großer Bedeutung. An unseren Lehrlingen zu sparen, wäre ein fataler Fehler!“ Mit 48.000 Lehrlingen in ganz Österreich war zum Zeitpunkt des Höchststandes fast die Hälfte aller betrieblichen Lehrlinge in Kurzarbeit.