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ÖGB Tirol erinnert an Antrag für ‚persönlichen Feiertag‘

„Alle, die am Karfreitag frei haben wollen, müssen den Antrag dafür drei Monate im Vorhinein stellen. Das bedeutet, bis kommenden Freitag, 10. Jänner 2020 müssen Beschäftigte ihrem Dienstgeber ihren persönlichen Feiertag melden“, erinnert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth.

Jeder Arbeitnehmer kann einmal pro Urlaubsjahr den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs als „persönlichen Feiertag“ einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Bei Einhaltung der Frist bedeutet dieser Tag einen Verbrauch eines Urlaubstages. „Im Ergebnis handelt es sich um ein einseitiges Recht des Arbeitnehmers zur Urlaubskonsumation“, informiert Wohlgemuth. Der Karfreitag fällt heuer auf den 10. April.

Mit der derzeitigen Lösung ist Wohlgemuth alles andere als zufrieden. „Die Abschaffung des Karfreitages als gesetzlichen Feiertag für Evangelische war ein Kniefall vor der Wirtschaft und garantiert nicht im Sinne der ArbeitnehmerInnen. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle zu machen“, so Wohlgemuth abschließend.