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ÖGB-Wohlgemuth zum Weltkrebstag am 4. Februar:

Krebs ist Todesursache Nummer eins am Arbeitsplatz – mehr Prävention gefordert

In Österreich sterben jährlich rund 1.800 Menschen laut einer Studie des europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) infolge von arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar fordert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth mehr Aufklärung und Prävention, zudem soll weißer Hautkrebs endlich als Berufskrankheit anerkannt werden: „Es ist höchste Zeit, die Thematik offensiv anzugehen und die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen in den Mittelpunkt zu stellen!“

 

Die europaweit durchgeführte Studie kommt zudem zu einem erschreckenden Ergebnis: In den entwickelten Industrieländern sind arbeitsbedingte Krebserkrankungen die Todesursache Nummer eins am Arbeitsplatz. Hauptursache arbeitsbedingter Krebserkrankungen sind chemische Schadstoffe. „Trotz dieser alarmierenden Statistik fehlt es oft an ausreichend Prävention und Aufklärung. Sehr viele arbeitsbedingte Krebserkrankungen könnten durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Als erster Schritt müssen die Grenzwerte bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen überprüft und angepasst werden. Das Ziel muss schließlich sein, dass eine arbeitsbedingte Schädigung gar nicht entsteht!“, so Wohlgemuth.

 

Weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen

Doch auch weißer Hautkrebs wird aufgrund der Klimaveränderung immer häufiger: Durch die steigende Anzahl an Sonnenstunden werden die hohen Temperaturen wie auch die verstärkte UV-Strahlung zu einer massiven Belastung. Vor allem für Personen, die viel im Freien arbeiten, steigt das Gesundheitsrisiko. „Weißer Hautkrebs muss endlich als Berufskrankheit anerkannt werden, wie es beispielsweise in Deutschland bereits der Fall ist. Die Einstufung als Berufskrankheit ermöglich den Betroffenen die bestmögliche Behandlung und sichert ihre Ansprüche aus der Unfallversicherung“, verweist der ÖGB-Vorsitzende auf die Bedeutung.

Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein enorm wichtiger Schritt!

Philip Wohlgemuth, ÖGB-Vorsitzender Tirol

 

Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten. Wohlgemuth will daher auch auf Aufklärung und Bewusstseinsbildung setzen: „Die Beschäftigten müssen besser über Risiken und vorbeugende Maßnahmen informiert werden. Es braucht aber auch zusätzliche gesetzliche Präventionsmaßnahmen, um eine mögliche Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdecken zu können.“ Der ÖGB fordert, eine jährlich verpflichtende Hautuntersuchung in die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (GVÜ) aufzunehmen. Auch das Arbeitsinspektorat soll stärker in die Pflicht genommen werden und verstärkt prüfen, ob Schutzmaßnahmen vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Zentrale Faktoren dabei sind die Beschattung der Arbeitsplätze sowie die Anpassung der Arbeitszeiten.

 

Ein Problem für die entsprechenden Ansprüche ist auch das oft zeitverzögerte Auftreten einer Erkrankung, mitunter erst in der Pension. „Damit ist eine Erkrankung oft nur schwer auf die Belastung am Arbeitsplatz zurückzuführen. Dazu kommt, dass Beschäftigte beispielsweise im Bau, in der Metallindustrie, in der Reinigung oder der Kunststoffindustrie oft völlig unbewusst krebserzeugenden Gefahren ausgesetzt sind. Für uns ist klar, dass der Schutz der Arbeitnehmer:innen an erster Stelle steht. Umso wichtiger ist es, hier auf Aufklärung zu setzen und Betroffenen entsprechende Unterstützung zu sichern. Dabei wäre die Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit ein enorm wichtiger Schritt“, zeigt der Tiroler ÖGB-Chef auf.

 

Wohlgemuth appelliert abschließend: „Dass Menschen infolge ihrer beruflichen Tätigkeit erkranken und sterben, dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen die tödliche Gefahr am Arbeitsplatz so gut wie möglich bannen und Arbeitnehmer:innen vor einer Erkrankung bestmöglich schützen!“

 

Es werden nur jene Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt, die in der entsprechenden Liste erfasst sind. Von 2010 bis 2018 wurden österreichweit weniger als 1.000 Krebserkrankungen als Berufskrankheit anerkannt. 

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