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ÖGB zu Equal Pension Day am 23. Juli:

Durchschnittliche Frauenpension in Tirol bei lediglich 1.120 Euro pro Monat

Altersarmut ist vorwiegend weiblich: Während Männer in Tirol eine durchschnittliche Alterspension von 1.930 Euro beziehen, sind es bei Frauen laut Pensionsversicherungs-Jahresstatistik lediglich 1.120 Euro. Die Differenz beträgt somit 44,1%, nur in Vorarlberg und Oberösterreich ist der Gap noch größer. Anlässlich des diesjährigen Equal Pension Days in Tirol am 23. Juli fordern die Tiroler ÖGB-Frauen mehr Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesunde Arbeitsbedingungen, präventive Gesundheitsförderung und altersgerechte Lösungen.

 

Der „Equal Pension Day“ symbolisiert jedes Jahr jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst zu Jahresende bekommen. In Österreich fällt er dieses Jahr auf den 4. August, der Pension Gap beträgt bundesweit 40,5%. Somit liegt Tirol mit einem Pension Gap von 44,1% deutlich unter dem Bundesschnitt und sogar an drittletzter Stelle im Bundesländerranking in Bezug auf die Pensionsdifferenz. Vergleicht man die Pensionshöhe von Frauen, liegt Tirol mit einer durchschnittlichen Frauenpension von 1.120 Euro sogar auf dem vorletzten Platz. Die durchschnittliche Pension der Tiroler Männer beträgt hingegen 1.930 Euro – also satte 810 Euro mehr und das monatlich.

 

2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise angehoben und an jenes der Männer angeglichen. „Mehr denn je muss darauf geachtet werden, dass Frauen Vollzeit arbeiten können und bis zur Pension und darüber hinaus gesund bleiben. Das sind die Knackpunkte für höhere Pensionen von Frauen“, zeigt Tirols ÖGB-Frauenvorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied auf. Schon jetzt gehe nur die Hälfte der Frauen direkt von ihrem Job in die Pension. Die andere Hälfte scheide aufgrund mehrfacher Arbeitsbelastung, Care-Arbeit, gesundheitlicher Probleme oder weil Unternehmen keine Jobs für Ältere anbieten, schon vorher aus dem Erwerbsleben aus. „Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, wir brauchen viel mehr Unterstützung für pflegende Angehörige, wir brauchen endlich gesunde Arbeitsbedingungen!“, so die Gewerkschafterin.

 

Dazu gehört für sie auch eine Arbeitszeitverkürzung. Diese sei bereits für viele Arbeitnehmerinnen Realität, so Föger-Kalchschmied, allerdings meist nicht freiwillig: „Die Arbeitszeitverkürzung gibt es bereits, allerdings wird sie aktuell meist von Frauen und auf unfreiwilliger Basis gelebt. 53,1% der Frauen im erwerbsfähigen Alter arbeiten aktuell in Teilzeit, vielfach aufgrund von unbezahlter Care-Arbeit. Die negativen Folgen sind Altersarmut und Armutsgefährdung. Umso wichtiger ist eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, die die Arbeitszeit in weiter Folge auch gerecht auf Frauen und Männer verteilt!“, so Föger-Kalchschmied.

 

Teilzeitarbeit oft karrierehinderlich – Jobsplitting kann helfen

Mehrfachbelastungen führen bei Frauen oft zu Teilzeitarbeit, diese wiederum lassen Frauen oft an die „gläserne Decke“ stoßen. „Teilzeitarbeit ist oft einhergehend mit einem Karriereknick, Führungspositionen sind damit fast ausgeschlossen. Das betrifft auch Arbeitnehmerinnen in Elternteilzeit. Flexible Familienarbeitszeitmodelle und Jobsplitting wären hier wichtige Lösungsansätze!“, zeigt Föger-Kalchschmied auf. Beim Jobsplitting wird ein Job auf zwei Personen aufgeteilt. „Gerade Frauen und vor allem jenen in Führungspositionen kommt dieses Konzept sehr zugute. Hier sind die Unternehmen am Zug, das zu ermöglichen – sie bekommen dafür doppeltes Know-How. Gerade angesichts des aktuellen Arbeitskräftemangels würde es sich auch für die Betriebe bezahlt machen, das sehr wohl vorhandene Potential am Arbeitsmarkt voll auszuschöpfen. Zudem sind Unternehmen in der Pflicht Frauen zu fördern – denn sie haben genauso das Recht Karriere zu machen wie ihre männlichen Kollegen!“, so die Gewerkschafterin. Ihr ist zudem wichtig zu betonen: „Wenn schon von allen Seiten gefordert wird, dass Frauen Vollzeit arbeiten sollen, müssen auch die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sein. Die Voraussetzungen müssen passen. Frauen einfach unter Druck zu setzen, ohne dass Vollzeitarbeit auch mit Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen vereinbar ist, geht definitiv nicht!“

 

General-KV mit 2.000 Euro Mindesteinkommen

Tirols ÖGB-Pensionist:innenvorsitzende Johanna Wieser bestätigt die oft prekäre Situation: „Die Folge von unterbrochenen Erwerbszeiten und Teilzeitarbeit ist massive Altersarmut, die durch die aktuelle Teuerung ein äußerst besorgniserregendes Ausmaß erreicht hat. Zu hohe Heizkosten, Mieten oder Lebensmittelkosten - diese Sorgen können selbst nach einem erfüllten Erwerbs- und Familienleben für Frauen im Alter zum Problem werden. Eine bittere Wahrheit ist, dass es Jobs gibt, die trotz Vollzeitbeschäftigung sehr schlecht bezahlt sind. Damit ist auch der Beitrag für das Pensionskonto niedrig. Nicht selten sind diese Tätigkeiten in klassischen Frauenbrachen zu finden.“ Umso wichtiger sei ein kollektivvertraglich festgelegtes Mindesteinkommen. „Die Rechnung ist einfach: Geringe Löhne und Gehälter führen zu geringer Pension. Daher setzen wir uns aktuell für einen Generalkollektivvertrag ein, in dem ein Mindesteinkommen von 2.000 Euro brutto geregelt wird. Das wäre ein enorm wichtiger Schritt, um spätere Altersarmut zu verhindern!“

 

Länger gesund im Job – und darüber hinaus

Was es braucht, sind gesunde Arbeitsbedingungen, präventive Gesundheitsförderung und altersgerechte Lösungen. „Politik und Betriebe müssen dafür sorgen, damit ein Arbeiten bis zur Pension möglich ist”, fordert auch Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. „Mittels Prävention müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen nach Möglichkeit gar nicht erst erkranken. Zudem müssen wir sicherstellen, dass ältere Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, eine Perspektive auf einen Job haben, beispielsweise durch eine Jobgarantie. Diese Jobgarantie soll verschiedene arbeitsmarktpolitische bzw. Qualifizierungsinstrumente bündeln und das Prinzip, dass niemand zurückgelassen wird, verwirklichen. All jene, die noch einen Job haben, sollen durch Arbeitsplatzanpassungen unterstützt werden. Besonderes Augenmerk bei allen Initiativen muss auch auf psychische Erkrankungen aufgrund von Überlastung wie beispielsweise Burn-Out gelegt werden. Es braucht dringend eine flächendeckende, qualifizierte Burnout Prävention für die Gesellschaft, vor allem auch im ländlichen Raum“, so der Gewerkschafter. All dies seien in weiterer Folge wirkungsvolle Maßnahmen gegen Altersarmut.

 

Pensionsverluste in den kommenden zwei Jahren drohen

Eine rasche Lösung brauche es zudem für jene rund 300.000 Menschen, die 2024 oder 2025 in Pension gehen werden. Ihnen drohen aufgrund der stark verzögerten Teuerungsanpassung bei der Berechnung lebenslange Pensionsverluste. „Wer 2024 oder 2025 in Pension geht, schaut überspitzt formuliert durch die Finger. Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen. Wir fordern deshalb eine Schutzklausel, die eine Aufwertung der letzten beiden Jahre zumindest in Höhe der Inflation garantiert”, so Wieser. Konkret bedeutet das: Personen, die beispielsweise am 1. Dezember 2023 ihre Pension antreten, bekommen die Inflationsabgeltung und damit ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auch eine um 9,5 bis 10 Prozent erhöhte Pension. Personen, die hingegen beispielsweise erst ab 1. Jänner 2024 ihre Pension antreten, würden ohne dringend notwendige Korrektur bei der Pensionsberechnung um die derzeit hohe Inflation umfallen. Die Auswirkungen auf die Pensionshöhe wären enorm.

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