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Tirol

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit kommt

Regierungsparteien lenken ein – ÖGB-Erfolg für Familien

„Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien nicht im Regen stehen gelassen werden dürfen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt“, freut sich Tirols ÖGB-Frauenvorsitzende Karin Brennsteiner über den Gewerkschafts-Erfolg.

Heute, 5. November, wird im Nationalrat von den Regierungsparteien ein Initiativantrag eingebracht, der den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen soll. Die Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden. Gültig ist die Regelung rückwirkend ab 1. November.

„Wir haben als ÖGB in den letzten Monaten Thema Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – vehement haben wir einen Rechtsanspruch und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu haben wir auch eigene Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen Eltern unterstützt wurde. Umso mehr freut es uns, dass wir jetzt eine maßgebliche Verbesserung für Tiroler Familien erreichen konnten“, so auch Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth.

Die Situation für Eltern in den letzten Monaten bezeichnet Brennsteiner als „unzumutbar.“: „Vielfach haben Mütter und Väter ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit eine große Herausforderung. Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Der Initiativantrag ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass Eltern noch länger vom Wohlwollen ihrer Arbeitgeber abhängig sind.“