
Tag des Ehrenamts: Danke an über 4.500 Tiroler BetriebsrätInnen
Engagement auf betrieblicher Ebene unverzichtbar
„Die Krise hat einmal mehr gezeigt: BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Arbeitslebens“, betont Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth angesichts des Tags des Ehrenamts am 5. Dezember. Laut dem Strukturwandelbarometer 2021 des IFES Institut sind Betriebe mit innerbetrieblicher Interessensvertretung wesentlich besser durch die Krise gekommen als jene ohne.
Über 4.500 TirolerInnen sind als BetriebsrätIn, PersonalvertretrIn, JugendvertrauensrätIn oder Behindertenvertrauensperson ehrenamtlich für ihre KollegInnen im Einsatz. „Für dieses Engagement möchte ich mich außerordentlich bedanken! Nicht selten opfern diese Menschen ihre Freizeit, um Verbesserungen zu erreichen – diese Leistung ist nicht selbstverständlich und muss entsprechend gewürdigt und vor den Vorhang geholt werden“, so Wohlgemuth. BetriebsrätInnen nahmen auch während der Krise eine Schlüsselrolle ein: Sie verhandelten mit der Geschäftsführung die Kurzarbeitsvereinbarungen und trugen so wesentlich zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.
Breite Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
Ohne Betriebsrat und Personalvertretung gäbe es auch keine Betriebsvereinbarungen. „Die Betriebsvereinbarung gehört definitiv zu den wichtigsten Instrumenten der Betrieblichen Mitbestimmung“, klärt Wohlgemuth auf. Der Betriebsrat kann, darf und muss sogar bei vielen Punkten im Betrieb mitreden. Überstunden, Kündigungen, Einstellungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Leistungsüberwachung, Betriebsänderungen, Kurzarbeit – in all diesen (und weiteren) Bereichen darf der Arbeitgeber nichts ohne den Betriebsrat entscheiden. Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen die zentrale Aufgabe. Einen Betriebsrat zu gründen, ist keine Herkulesaufgabe. Die Voraussetzungen: Im Betrieb muss es mindestens fünf stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen geben und sie müssen die Wahl bzw. die Gründung eines Betriebsrats anstoßen. In den Branchen, in denen es viele Betriebsräte gibt, sind die Arbeitsbedingungen nachweislich besser, die Löhne und Gehälter höher und die Beschäftigten zufriedener.
Sozialpartnerschaft als Garant für Stabilität
„Neue Arbeitsplätze schaffen und Beschäftigte bestmöglich zu schützen und zu unterstützen, müssen weiterhin oberste Ziele bleiben. Ziele erreicht man am besten gemeinsam. Die betriebliche Sozialpartnerschaft hat gerade in schweren Zeiten bestens funktioniert. Daher sind Bundes- und Landesregierung gut beraten, die Sozialpartner auch auf dieser Ebene weiterhin einzubinden. Wir sind jederzeit bereit, unser Know-how einzubringen“, betont Wohlgemuth und abschließend: „Für mich steht fest: Die Gewerkschaft und die BetriebsrätInnen sind Garant für Stabilität und eine konstruktive Kraft im Sinne der ArbeitnehmerInnen!“