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TirolerInnen dürfen nicht in Armutsfalle tappen

Förderleistungen ausbauen – FFP2-Masken für finanziell schlechter Gestellte schnell zur Verfügung stellen

„Wir müssen das Abrutschen in Armut dringend verhindern und jetzt die Inanspruchnahme von Sozialleistungen erleichtern!“, so Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Seine Forderungen beinhalten neben einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes und einem erleichterten Zugang zu Sozialleistungen auch eine Evaluierung und Anpassung der Einkommensgrenzen bei Unterstützungsleistungen. In Bezug auf die in vielen Bereichen ab 25. Jänner verpflichtenden FFP2-Masken mahnt er: „Die Bereitstellung darf sich keinesfalls so verzögern wie bei jenen für die über 65-Jährigen!“

„Die erneute Verlängerung des Lockdowns und das so gut wie vorprogrammierte Aus für die Wintersaison machen breite Unterstützungsmaßnahmen auch für die ArbeitnehmerInnen notwendig. Auch wenn wir jegliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und somit für den Erhalt unserer Gesundheitskrise mittragen, müssen die schon längst existenzbedrohenden Auswirkungen dringend abgefedert werden. Unsere Arbeitslosenzahlen erreichen österreichweit traurige Spitzenwerte", so der Gewerkschafter.

Wohlgemuth sieht eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate als Gebot der Stunde. Für ältere Arbeitslose, die schlechte Chancen auf einen neuen Job haben, fordert die Gewerkschaft eine spezielle „Corona-Altersteilzeit“ sowie ein Überbrückungsgeld für alle Langezeitarbeitslosen, die fünf oder weniger Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt stehen. Statt fünf Jahre vor Pensionsantritt sollte ein Modell die Inanspruchnahme schon zehn Jahre vorher ermöglichen.

In Hinblick auf die FFP2-Masken, die ab 25. Jänner in Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend sein sollen, mahnt Wohlgemuth ein: „Das Bereitstellen für finanziell schwächer Gestellte ist ein gutes Signal, darf aber keinesfalls so lange dauern wie bei den FFP2-Masken, auf die über 65-Jährige seit Dezember warten. Den Ankündigungen müssen auch Taten folgen. Wenn das Tragen einer FFP2-Maske ab 25. Jänner in manchen Bereichen verpflichtend ist, muss sie bis dahin bei den Menschen angekommen sein.“