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Wohlgemuth: Ruf nach Ausbau von Unterstützungsleistungen

Zu viele TirolerInnen tappen in Armutsfalle

„Ich freue mich, wenn auch Tirols Soziallandesrätin Gabriele Fischer die Dringlichkeit der Situation erkannt hat. Aber auch wenn bereits einige Unterstützungs- und Förderleistungen angepasst wurden, ist noch viel Luft nach oben!“, sieht Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth weiteren Bedarf gegeben. Auch wenn die Anzahl der MindestsicherungsbezieherInnen derzeit konstant bleibt, ist er sicher: „Zu viele TirolerInnen ringen derzeit um ihre Existenz!“ Wohlgemuth tritt seit Monaten für breite Abfederungsmaßnahmen der von Armut und/oder Arbeitslosigkeit betroffenen TirolerInnen ein.

 

„Wir müssen das Abrutschen in Armut dringend verhindern und jetzt die Inanspruchnahme von Sozialleistungen erleichtern!“, so Wohlgemuth. Seine Forderungen beinhalten neben einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes und einem erleichterten Zugang zu Sozialleistungen auch eine Evaluierung und Anpassung der Einkommensgrenzen bei Unterstützungsleistungen. „Der Lockdown und das so gut wie vorprogrammierte Aus für die diesjährige Wintersaison machen breite Unterstützungsmaßnahmen für die ArbeitnehmerInnen notwendig. Auch wenn wir jegliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und somit für den Erhalt unserer Gesundheitskrise mittragen, müssen die schon längst existenzbedrohenden Auswirkungen dringend abgefedert werden. Unsere Arbeitslosenzahlen erreichen österreichweit traurige Spitzenwerte“, so der Gewerkschafter.

 

Das Land Tirol könne hier maßgeblich zum Abwenden einer Sozialkrise beitragen und den Zugang zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen erleichtern. Wohlgemuth sieht zudem eine temporäre Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate als Gebot der Stunde. Für ältere Arbeitslose, die schlechte Chancen auf einen neuen Job haben, fordert die Gewerkschaft eine spezielle „Corona-Altersteilzeit“ sowie ein Überbrückungsgeld für alle Langezeitarbeitslosen, die fünf oder weniger Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt stehen. Statt fünf Jahre vor Pensionsantritt sollte ein Modell die Inanspruchnahme schon zehn Jahre vorher ermöglichen.