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Wohlgemuth befürchtet Verdienstentgang für BerufspendlerInnen

Während Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn heute bekannt gegeben hatte, dass das Einreiseverbot von und nach Tirol bis Anfang März verlängert wird, ergibt sich für Tiroler BerufspendlerInnen die Frage nach der Abgeltung eines möglichen Verdienstentgangs. Nach deutschem Recht sind Arbeitgeber im Fall von nicht erbrachter Leistung ihrer Beschäftigten nämlich nicht zu einer Entgeltfortzahlung verpflichtet.

 

„In Deutschland gilt grundsätzlich das sogenannte ‚Wegerisiko‘. Demnach haben ArbeitnehmerInnen dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig zu Arbeitsbeginn am Arbeitsort eintreffen und zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Dazu sind alle möglichen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Verspätung am Arbeitsplatz zu vermeiden – umso mehr, wenn absehbar ist, dass es zu Behinderungen oder Verzögerungen kommen kann. Der Arbeitgeber muss für das Wetter, Staus oder Einschränkungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr nicht einstehen“, beschreibt Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär MMag. Marc Deiser die deutsche Rechtslage. Diese unterscheidet sich deutlich von der österreichischen Rechtslage und orientiert sich an dem Prinzip „kein Lohn ohne Arbeit“.

 

„Die Rechtsfolge wären Lohnkürzungen oder Einarbeiten der versäumten Zeit. Der Arbeitgeber muss nur dann Entgelt leisten, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich arbeitet. Aufgrund der Ausgestaltung des deutschen Arbeitsrechts stehen GrenzgängerInnen und PendlerInnen vor der Situation, dass im Fall einer untersagten Einreise kein Entschädigungsanspruch besteht“, so Deiser weiter. Zu prüfen ist, ob das deutsche Infektionsschutzgesetz eine Grundlage für Entschädigungen darstellen kann.

 

Entschädigung gefordert

„Ich appelliere an die Verantwortlichen in Bund und Land, auf diplomatischem Weg alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, hier eine gute Lösung für die BerufspendlerInnen zu erreichen. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein und brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Dass Beschäftigte Einkommensverluste aufgrund der Grenzschließungen hinnehmen müssten, muss mit allen Kräften verhindert werden!“, fordert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Er erwartet sich ein grenzüberschreitendes Bekenntnis zur Absicherung Betroffener und eine Entschädigung bei etwaigen Verdienstentgängen.