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ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth

Wohlgemuth: Kurzarbeit-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt!

„Der Missbrauch des Kurzarbeit-Modells ist ein schweres Foul am Steuerzahler und der Republik!“, betont Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Viele Unternehmen, große wie kleine, haben auch in der Krise Verantwortungsbewusstsein gegenüber deren MitarbeiterInnen gezeigt und auf Kurzarbeit gesetzt. Der Großteil der Firmen wickelt alles korrekt ab, dennoch gilt es, ein Auge auf „schwarze Schafe“ zu werfen. In Tirol wurden bislang 133 Fälle zur Anzeige gebracht. 

 

Nach wie vor sind zahlreiche Beschäftigte in Tirol in Kurzarbeit. Das Modell, das zu Beginn der Covid-19-Krise durch eine Sozialpartnereinigung geschaffen wurde, gilt europaweit als Vorbild. „Das Erfolgsmodell Kurzarbeit sichert tausende Arbeitsplätze und ist für Krisenzeiten genau das richtige. Allerdings muss im Fall eines Missbrauchs die Devise ‚kein Pardon‘ gelten! Da muss hart durchgegriffen werden!“, sagt Wohlgemuth.

 

Konkreten Hinweise werden nachgegangen. „Ich kann allen ArbeitnehmerInnen versichern: Die Arbeitnehmerinteressensvertretungen schauen genau hin!“, betont er. Vorverurteilen wolle er jedoch niemanden: „Aufgrund des Durchrechnungszeitraumes sind flexible Modelle möglich. Am Ende wird man sehen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Auf Kosten anderer Profit rausschlagen ist allerdings ein absolutes No-Go! Es darf keine Gewinner dieser Krise geben, aber schon gar keine Verlierer“, so Wohlgemuth. 

 

„Das Führen von Arbeitszeiterfassungen, die nicht das volle Ausmaß der Arbeitszeiten wiedergeben, ist wie das nachträgliche Fälschen von Arbeitszeiterfassungen kein ‚Kavaliersdelikt‘, sondern eine Beweismittel- und Urkundenfälschung und stellt eine kriminelle Handlung dar, für die die Strafgerichte zuständig sind“, betont er. Das gilt vor allem auch dann, wenn mit dieser Vorgangsweise ein höheres Ausmaß an öffentlicher Unterstützung in betrügerischer Absicht „erschlichen“ wird.