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Wohlgemuth mahnt Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ein

Schutzmaßnahmen in den Betrieben für jene MitarbeiterInnen, die nicht ins Home-Office ausweichen können, sind derzeit besonders wichtig. Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth erinnert Unternehmen daher an ihre Fürsorgepflicht, diese wurde auch im gemeinsamen Papier der Tiroler Sozialpartner zur Corona-Krise festgehalten.

„Die Beschäftigten verdienen bestmöglichen Schutz – allen voran die Risikogruppen!“, so Wohlgemuth. Unternehmen unterliegen einer gesetzlich festgeschriebenen Fürsorgepflicht, diese müsse unter allen Umständen eingehalten werden. „Die Gesundheit der Beschäftigten hat absolute Priorität!“ Die Tiroler Sozialpartner verständigten sich zu Beginn der Woche auf zahlreiche Maßnahmen, neben dem klaren Bekenntnis zur Kurzarbeit wurde darin dem Arbeitnehmer-Schutz Priorität eingeräumt.

Neben Handhygiene, Hustenetikette und Einhalten eines Mindestabstands seien vor allem räumliche und organisatorische Maßnahmen wie das Abtrennen einzelner Bereiche sowie das Bereitstellen entsprechender Schutzausrüstungen notwendige Maßnahmen. Besonders gefährdete Personen sollten in exponierteren Bereichen arbeiten können.

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Schwangeren gelten. „Obwohl derzeit noch keine Hinweise darauf vorliegen, dass das Corona-Virus im Mutterleib auf das Kind übertragen werden kann, rufen wir zur besonderen Vorsicht auf. Kundenkontakt sollte nach Möglichkeit vermieden werden, auch weil Schwangere keine Atemschutzmasken tragen dürfen. Die Einhaltung der Hygieneratschläge und des empfohlenen Mindestabstands von mindestens einem Meter ist hier ein absolutes Muss!“, so Wohlgemuth.