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ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth

Tirol

Wohlgemuth: Schwerarbeiter dürfen bei Kurzarbeit nicht um Pension umfallen!

Betroffene brauchen schnellstmöglich Sicherheit

Beschäftigte können infolge von Kurzarbeit um ihre Schwerarbeitspension umfallen. Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth appelliert jetzt: „Beschäftigte in Kurzarbeit dürfen nicht bestraft werden!“

 

Für den Erhalt der Schwerarbeitspension sind unter anderem 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag erforderlich. Zeiten in Kurzarbeit zählen nicht dazu, wodurch es jetzt dazu kommen kann, dass Schwerarbeiter die notwendigen Voraussetzungen bis zu ihrem Pensionsantritt nicht mehr erfüllen können. „Diese Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet und fallen jetzt völlig unverschuldet um ihre wohlverdiente Pension um. Da muss dringend nachgebessert werden!“, so Wohlgemuth. Vor allem für Versicherte, die den Antrag bereits gestellt haben, ist die Situation äußerst bitter. 

 

„Viele haben keine Wahl, ob sie Kurzarbeit leisten oder nicht und sind somit völlig unverschuldet in einer ausweglosen Situation gefangen“, schildert der ÖGB-Vorsitzende. Sollte den Betroffenen schlussendlich gar die Kündigung drohen, sind die Aussichten auf einen neuen Job äußerst schlecht. „Wir dürfen die Arbeiter am Ende ihres Berufslebens jetzt nicht im Stich lassen! Die Betroffenen brauchen schnellstmöglich Sicherheit“, fordert Wohlgemuth abschließend.