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Studie zeigt: 166.000 Kinder bleibt Familienbonus verwehrt

Tirol

Wohlgemuth warnt: 166.000 Kinder gehen bei Familienbonus leer aus

Modell muss dringend erneut nachgebessert werden

„Laut ExpertInnen des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung ist der von der türkis-blauen Bundesregierung eingeführte Familienbonus auf die Mittelschicht zugeschnitten und kein treffsicheres Instrument zur Armutsbekämpfung!“, bezieht sich Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth auf einen Bericht des STANDARD. Während BesserverdienerInnen profitieren, gehen 166.000 Kinder leer aus – trotz Nachbesserung durch Türkis-Grün.

 

Unter Türkis-Blau wurde der Familienbonus eingeführt – ein steuerlicher Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Steuerlast reduziert sich dadurch um bis zu 1.500 Euro pro Jahr. „Für Kinder ab 18 Jahren gibt es einen reduzierten Familienbonus von 500 Euro jährlich, wenn für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist allerdings ein entsprechend hohes Einkommen – wer weniger oder gar keine Lohnsteuer bezahlt, erhält auch keine Steuergutschrift“, zeigt Wohlgemuth auf. Ausnahmen gelten nur für AlleinverdienerInnen bzw. AlleinerzieherInnen. Der ÖGB-Vorsitzende erwartet sich von Sozialminister Rudi Anschober eine Reparatur der Familienunterstützung, „und zwar so, dass niemand benachteiligt oder ausgegrenzt wird.“

 

Ein entsprechender „Rettungsversuch“ wurde bereits unternommen – allerdings kommen auch hier die StudienautorInnen zu dem Schluss, dass die türkis-grüne Erweiterung auf die unterste Einkommensschicht zwar mehr Rücksicht nimmt als die türkis-blaue Urversion, doch letztlich bleiben Kleinverdiener im Vergleich zur Mittelschicht weiterhin benachteiligt. Im Endeffekt werden nur 73 Prozent aller Kinder in voller Höhe vom Familienbonus profitieren. Neun Prozent aller Kinder bleiben Familienbonus und Kindermehrbetrag verwehrt, weil Menschen, die mindestens 330 Tage im Jahr Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen haben, weiterhin ausgeschlossen bleiben. Damit bleiben trotz Reparatur 166.000 Kinder armutsgefährdet.

 

Wohlgemuth warnt zudem vor einer bösen Überraschung. Wer den Familienbonus im vergangenen Jahr über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt bekommen hat, muss ihn bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung trotzdem nochmals beantragen. „Ansonsten droht eine Rückzahlungsforderung des Finanzamts!“