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Tirol

Wohlgemuth zu vorzeitigem Saison-Aus: viele Unklarheiten

Epidemiegesetz sieht Ausgleich für Beschäftigte vor

Verständnis für die getroffene Maßnahme, die Winter-Saison vorzeitig zu beenden, zeigt Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Für betroffene Beschäftigte hat diese Entscheidung folgende Auswirkungen: Aufgrund der behördlichen Schließungen mit Verweis auf Epidemiegesetz haben die ArbeitnehmerInnen weiterhin Anspruch auf deren Entgelt, die Arbeitgeber können dies beim Epidemiefonds wiederum geltend machen. 

 

„Da diese Maßnahme, die Saison vorzeitig zu beenden, nicht zuletzt auch die Gesundheit der Beschäftigten schützt, stehen wir voll dahinter. Allerdings müssen die Unklarheiten, die für viele MitarbeiterInnen derzeit herrschen, schnellstmöglich beseitigt werden. Wir tragen unseren Teil dazu bei und informieren seit Tagen über alle verfügbaren Kanäle, das tun wir selbstverständlich auch weiterhin!“, so Wohlgemuth. 

 

Bund muss Verdienstentgänge der Beschäftigten ausgleichen

Das Epidemiegesetz verweist in § 32 Abs 1 Z 4 darauf, dass der Bund die ArbeitnehmerInnen im Falle einer Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen (§ 20 EpidemieG) schadlos hält. „Dabei hat gemäß § 32 Abs 3 Epidemiegesetz der Arbeitgeber die Bezüge zu leisten und bekommt diese in der Folge ersetzt. Als Berechnungsmethode wird auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verwiesen. Daher kommt das Ausfallsprinzip zu tragen (durchschnittlicher Verdienst der letzten 13 Wochen). Das gilt sinngemäß auch für Angestellte. Dort verfestigt eine Judikatur, dass diesen mindestens jenes Entgelt zusteht, welches sie im Durchschnitt zuvor verdient haben (Durchschnittsprinzip), jedoch sind auch mögliche, künftige Verdienste mit zu berücksichtigten (Ausfallsprinzip) – also stark vereinfacht jene Methode, welche günstiger ist“, so Wohlgemuth.

 

Einheitliche Informationsstrategie notwendig

„Ich erwarte mir zudem, dass alle Systempartner mit gutem Beispiel voran gehen und die Bevölkerung im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen informieren!“, so der ÖGB-Vorsitzende. Auch im ÖGB Tirol laufen derzeit die Telefone heiß, die Fragen rund um die konkreten Auswirkungen für ArbeitnehmerInnen nehmen kein Ende. „Eine Koordination der Informationen ist wichtig, um eine einheitliche und zielgerichtete Information der Bevölkerung zu gewährleisten.“