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Notwendige Rahmenbedingungen

Neben bereits genannten Vorschlägen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gibt es noch weitere Punkte, die aus gewerkschaftlicher Sicht anzupassen sind.

Einfache Antragsmöglichkeiten beim Kindergeld Plus

Das Land Tirol bietet mit dem Kindergeld Plus eine gute und gezielte Förderung für einkommensschwache Familien an. Allerdings kann der Antrag seit Beginn des Jahres 2018 nur mehr in elektronischer Form eingebracht werden.  Dies stellt eine Hürde zur Beantragung der Unterstützung dar.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • weiterhin die Möglichkeit zum Antrag auf Kindergeld Plus auch in schriftlicher Form.


Bekenntnis zur verstärkten (Früh-)Förderung von Kindern

Familienleben und Beruf „unter einen Hut“ zu bringen ist nicht immer einfach, manchmal leiden die Kinder darunter. Es gibt Phasen, in denen Kinder ihre Eltern brauchen. Typischerweise sind das Übergangsphasen wie z.B. vom Kindergarten in die Schule, von der Volksschule in die weiterführende Schule, in der Pubertät. Hier bräuchte es mehr Freiräume für Eltern, um ihre Kinder in solchen Übergängen gut begleiten zu können.

Emotionale Vernachlässigung von Kindern ist ein gesellschaftlich wenig beachtetes aber umso wichtigeres Thema. In die Kinder- und Jugendpsychiatrie kommen immer mehr PatientInnen, die zwar über eine hohe, kognitive Intelligenz verfügen, aber emotional „verkümmert“ sind. Diese sind aufgrund fehlender Sozialkompetenz/Bindungsfähigkeit nicht in der Lage, eine Lehre oder einen Schulbesuch erfolgreich abzuschließen.
Problematisch sind vor allem die NEETs (“Not in Education, Employment or Training”). Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahrgang zwischen 5-8 %  der Jugendlichen aus dem System „verschwinden“. Aktuell gelingt es, ca. ein Drittel wieder zu erreichen. Das AMS geht jedoch davon aus, dass ca. 4 % dauerhaft nicht von staatlichen Institutionen erreicht werden können. Insgesamt sei zu beobachten, dass die Anzahl an NEETs in den letzten Jahren im Steigen begriffen ist.

Das Projekt „Aktion 20.000“ hatte zum Ziel, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dass dieses Projekt, für das unter anderem Innsbruck Modellregion war, von der Bundesregierung nicht verlängert wurde, ist aus Sicht des ÖGB Tirol absolut unverständlich. Die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt wäre ein brauchbares Instrument, um in Folge auch Kinder in der Gesellschaft zu halten.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Psychologische Betreuung bereits ab der ersten Bildungsstufe.
  • Berufs- und Bildungsorientierung ab der ersten Bildungsstufe.
  • Regelmäßige Evaluierung, ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von NEETS beitragen.

3.3. Schutz bei Schwangerschaft und befristeten Verträgen

Werdende Mütter, die über befristete Arbeitsverhältnisse verfügen oder noch im Probemonat sind, werden bei Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft nicht selten mit dem Auslaufen oder im Fall des Probemonats dem Auflösen der Vereinbarung konfrontiert. Beides ist rechtlich zulässig, die betroffenen Frauen haben quasi keinen Schutz.
Vor allem im akademischen Bereich sind befristete Verträge Usus, ebenso im Kunst- und Kulturbereich, aber auch in Saisonbetrieben. Viele Unternehmen stellen neue MitarbeiterInnen zunächst für ein Probejahr an, dieses wird mitunter auf ein zweites verlängert.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Besseren Schutz für werdende Mütter bei befristeten Verträgen bzw. während der Probezeit.

Ausbau der Elternbildung

Elternbildung funktioniert am Land anders: dort ist Arbeit in Gruppen/ Vorträge/ etc. schwieriger als in der „anonymen“ Stadt. Dafür werden am Land ambulante/aufsuchende Angebote stärker angenommen.
Wie werden Männer und Frauen auf ihre Rolle als Eltern vorbereitet? Das Zentrum für Ehe und Familienfragen bietet (schon während der Schwangerschaft) 10 – 20 Beratungstermine pro Person/Paar an. Das Angebot ist kostenlos, es können freiwillige Kostenbeiträge geleistet werden.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Unterstützung von in der Elternbildung tätigen Vereinen von Seiten des Landes und Gewährleistung eines niederschwelligen Angebotes.

Abbau von Diskriminierungen

Benachteiligungen einzelner Personengruppen (Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft …) finden leider tagtäglich nach wie vor statt. Oft passieren sie – teilweise unbeabsichtigt – auch im Arbeitsalltag. Die Angabe des Familienstandes beispielsweise stellt eine solche Diskriminierung dar, da sofort die sexuelle Orientierung ersichtlich ist.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Die Änderung der Angabe des Familienstandes (keine Angabe mehr, ob verpartnert oder verheiratet, um sexuelle Präferenz nicht sofort zu erkennen).
  • Wickeltische in geschlechtsneutralen Sanitärräumen.

Aufbrechen von Geschlechterrollen

Frauen und Männer verharren (oft gezwungenermaßen) in ihren Geschlechterrollen. Diejenigen, die ausbrechen, haben es oft doppelt schwer.
Als Beispiel seien hier Frauen in technischen Berufen genannt. Es gibt hier zahlreiche intensive Bemühungen, unter anderem von Seiten des AMS Tirol, mehr Mädchen und Frauen für technische Berufe zu begeistern. Der Hintergrund dafür ist vielfältig, unter anderem ist erwiesen, dass geschlechtergemischte Teams effizienter und erfolgreicher zusammenarbeiten. Aus Sicht des ÖGB Tirol ist das Abkehren von klassischen Klischees ebenfalls notwendig, da vor allem die „typischen Frauenberufe“ wie Pflege- und Gesundheitswesen oder der Handel, üblicherweise wesentlich schlechter bezahlt sind als „Männerberufe“. Provokant formuliert: Ist Frauenarbeit tatsächlich weniger wert? Oft müssen Frauen doppelt so hart arbeiten, um die ihnen zustehende Anerkennung zu bekommen. Würden mehr Frauen in technischen Bereichen arbeiten – und umgekehrt mehr Männer in den klassisch weiblich besetzten Branchen - ist auf lange Sicht mit einem gesellschaftlichen Umdenken zu rechnen.

Als große Problem gestaltet sich allerdings die hohe Drop-out-Rate von Frauen speziell im technischen Bereich. Spätestens nach ein paar Jahren verlassen sie die Branche und widmen sich einem anderen Aufgabenfeld. Die Hintergründe sind vielfältig, oft wird aber das Verhalten der männlichen Kollegen genannt – dies beginnt bei anzüglichen Witzen, führt über respektloses Verhalten hin zu Mobbing. Was auf den ersten Blick wie Kleinigkeiten wirkt, führt im Endeffekt dazu, dass Frauen trotz hoher Qualifikation den Arbeitsplatz wechseln. Die benötigten Rahmenbedingungen sind schwer zu definieren und kaum greifbar. Grundsätzlich gilt: Der Wille jedes/r einzelnen ist unbedingte Voraussetzung für ein funktionierendes Miteinander abseits gängiger Rollenklischees.


Der ÖGB Tirol fordert:

  • Wahrnehmung des Landes Tirol seiner Vorbildrolle. In landesnahen und landeseigenen Einrichtungen sollten mehr Führungspositionen mit Frauen besetzt werden.
  • Workshops in den Betrieben mit deutlich mehr männlichen Mitarbeitern, um das Arbeitsklima zu verbessern.

Weiterentwicklung der Einkommensberichte

Grundsätzlich sind Unternehmen ab 150 MitarbeiterInnen verpflichtet, anonymisierte Einkommensberichte zu erstellen. Somit fallen zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe Österreichs nicht in diese Gruppe und sind somit zur Erstellung von Einkommensberichten nicht verpflichtet. Nur etwa 40 Prozent der ArbeitnehmerInnen sind von dieser Gesetzgebung betroffen. Aktuell haben jedoch „nur“ Betriebsratskörperschaften das (einklagbare) Recht, Einkommensberichte anzufordern. Diese werden nicht zentral gespeichert/ ausgewertet. Zudem wird in diesen Berichten das Entgelt nicht aufgeschlüsselt, was einen Vergleich schwierig macht (Provisionen, Überstundenentgelte, …). Ein großes Problem stellen aus Sicht des ÖGB Tirol die fehlenden (wirksamen) Sanktionen dar, wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten.
Der ÖGB Tirol bekennt sich zur Bedeutung von Einkommensberichten als wichtiges Instrument zur Gleichstellung und wird BetriebsrätInnen und weitere MultiplikatorInnen in einer breit angelegten Kampagne darüber informieren.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen bereits ab 100 MitarbeiterInnen
  • Aufschlüsselung der einzelnen Gehaltsbestandteile (Überstundenpauschale etc.) im Einkommensbericht.
  • Die unaufgeforderte Übermittlung an die Sozialversicherung und den Betriebsrat.
  • Sollten Ungleichbezahlungen festgestellt werden, muss das Unternehmen jeden Falls verpflichtet werden, diese zu beseitigen.

Verstärkte Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung

Höherqualifizierung ist ein Schlüssel zur Vermeidung von sogenannten „Working Poor“ – also Menschen, die trotz Arbeit arm sind. Gerade sie benötigen aber eine entsprechende finanzielle Unterstützung. Auch für Teilzeitkräfte ist der Zugang zu Bildungsangeboten erschwert, Bildungskarenz ist für beide Personengruppen kaum möglich. Sie müssen daher in ausreichendem Ausmaß unterstützt werden.
Das BIZ (Berufsinformationszentrum) könnte eine größere Rolle bei der Qualifizierung von (Teilzeit)Kräften einnehmen. Die Weiterbildungen könnten berufsbegleitend absolviert werden. Zudem könnten „Zeitnischen“ (z.B. Zwischensaison) besser genützt werden. Diskutiert wird über eine Abgabe für Teilzeitkräfte, nach dem Vorbild der LeiharbeiterInnen (Sozial- und Weiterbildungsfonds ) sowie einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Ansprechpartner könnte auch das Bildungs-beratungsnetzwerk Tirol sein.
Gleichzeitig sollte Weiterbildung als Recht aufgefasst werden. In Zeiten, in denen sich die Arbeitswelt immer weiter verändert, sind gut ausgebildete MitarbeiterInnen unverzichtbar. Zur Erfüllung eines Rechtsanspruches bedarf es einer stärkeren Regionalisierung des Angebotes. Schließlich gilt es auch, z.B. für einen Kellner in Obergurgl, der in geteilten Diensten arbeitet, entsprechende Rahmenbedingungen zur Aus- und Weiterbildung zu schaffen.
Das Land Tirol zählt im Schnitt pro Jahr ca. 10.000 Personen, die eine Individualförderung zur (beruflichen) Aus- und Weiterbildung erhalten. Dies ist sicher als positiver Schritt zu werten, trotzdem vertritt der ÖGB Tirol die Ansicht, dass weitere Qualifikationsmaßnahmen besonders für Teilzeitkräfte notwendig sind.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Ausbau der Fördermöglichkeiten für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell für Teilzeitkräfte unter Einbindung des BIZ (Berufsinformationszentrum) des AMS
  • Ausbau des Aus- und Weiterbildungsangeboten für Saisonkräfte.
  • Regionalisierung der Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Einführung eines Rechtsanspruchs auf Aus- und Weiterbildung.

Kampf der Armutsgefährdung

Aus der Studie „Working Poor in Tirol“:
„Entsprechend des EU-SILC 2015 liegt die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt (…) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.178,85 Euro 14 Mal im Jahr. (…) Gemäß dieser Definition haben 17% der Erwerbstätigen in Tirol im Jahr 2014 ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle erzielt. (…) In Gesamtösterreich ist dieser Anteil mit 15% um 2 PP (Anm: Prozentpunkte) niedriger. (…) Mit Blick auf individuelle Charakteristika findet sich in Tirol ein erhöhtes Risiko bei Frauen, bei unter 25-Jährige, bei Erwerbstätigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und bei jenen, die in den Bezirken Imst, Kitzbühel, Landeck oder Lienz wohnen. (…) Frauen, die 46% der Erwerbstätigen stellen, weisen mit 28% eine besonders hohe WP-Einkommensquote auf und haben überproportional häufig ein Erwerbseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle. Interessanterweise sind Frauen, die ganzjährig bzw. über 90 % des Jahres erwerbstätig sind, vergleichsweise noch häufiger mit geringen Jahreseinkommen konfrontiert. Die hohe Teilzeitquote der Frauen ist einer der Faktoren für das besonders erhöhte Risiko ein nicht armutsfestes Erwerbseinkommen zu haben. Ein weiterer nicht unbedeutender Einflussfaktor ist das Einkommensniveau in den Branchen in denen überwiegend Frauen arbeiten.“
Untersucht wurden alle Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die im Jahr 2014 in Tirol wohnten mindestens sechs Monate erwerbstätig waren. In die Gruppe der „Working Poor“ fallen also vorwiegend Frauen und Teilzeitkräfte, insgesamt 17 Prozent der Erwerbstätigen in Tirol.

Aktion 20.000

Von Armut betroffen sind aber ebenso Arbeitslose. Besonders prekär ist die Situation der Arbeitslosen über 50, die sich erwiesenermaßen schwertun, eine neue Stelle zu finden, und Langzeitarbeitslose.
Die Aktion 20.000, für die Innsbruck Modellregion war, erzielte hier große Erfolge. Das AMS spricht von einem Potential von bis zu 1.100 Personen, die alleine in Innsbruck durch diese Initiative zur Integration älterer Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt vermittelt werden könnten. Bisher konnten 73 Personen vermittelt werden. Der Rückgang der Arbeitslosenquote bei den über 50Jährigen beträgt derzeit 7,7 Prozent. Ohne die Aktion 20.000 wären es lediglich 3,5 Prozent.  Derzeit sind in Innsbruck 2.397 Arbeitslose über 50  vorgemerkt.

Arbeitslosengeld neu?

Für zusätzliche Brisanz sorgen die geplanten Verschärfungen beim Arbeitslosengeld: Die Notstandshilfe geht im neuen Modell auf und somit wären Betroffene dann auf die Mindestsicherung angewiesen. Viele ältere ArbeitnehmerInnen – vor allem Frauen – gehen derzeit direkt von der Arbeitslosigkeit in die Pension. Die Jobsuche ist bereits ab einem Alter von 45 Jahren massiv erschwert, manche Unternehmen drängen ältere MitarbeiterInnen sogar aus dem Job, weil sie zu viel kosten. Hier ist die Aktion 20.000 ein probates Mittel, um dagegen zu steuern. Zusätzlich wurden durch die Aktion 20.000 vor allem im Pflege- und Sozialbereich sowie in der Kinderbetreuung Jobs geschaffen, was wiederum Eltern und pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtert.
Die Abschaffung der Notstandshilfe verlagert zudem die Problematik in die jeweilige Familie, kurz: Angehörige übernehmen die Unterstützung, die bisher der Staat gewährleistet hat. Hier ist zu befürchten, dass die Schere zwischen arm und reich weiter auseinanderklafft. Laut Statistik Austria leben österreichweit 690.000 Personen in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaushalt. Man geht davon aus, dass die Mehrheit dieser Großfamilien in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol lebt.
Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass aktuell Zeiten, in welchen Notstandshilfe bezogen wird, gemäß § 3 Abs 1 Z 2 APG iVm § 8 Abs 1 Z 2 lit b ASVG pensionswirksame Versicherungszeiten darstellen. Zeiten, in welchen Mindestsicherung bezogen wird, sind nicht pensionswirksam. Eine mögliche Abschaffung der Notstandshilfe würde daher auch Langzeitfolgen für Betroffene haben.

Pensionssplitting

§ 14 Allgemeines Pensionsversicherungsgesetz (APG) sieht vor, dass derjenige Elternteil, der erwerbstätig ist und sich folglich nicht der Kindererziehung widmet, für die ersten sieben Jahre bis zu 50% seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen kann, der aufgrund der Kinderziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Diese Möglichkeit erfolgt auf Antrag. Dieser kann bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes gestellt werden.
Wiewohl aus gewerkschaftlicher Sicht ein Pensionsanspruch aus eigener Versicherung vorzuziehen ist, kann das Pensionssplitting zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Derzeit werden Kindererziehungszeiten mit ca. 32 Euro pro Monat bewertet . Die Anhebung der Bemessungsgrundlage bzw. der Hinweis auf die Möglichkeit des Pensionssplittings können zwar negative Beschäftigungsanreize schaffen, für manche Elternteile jedoch Altersarmut verhindern.

Der ÖGB Tirol fordert:

  • Ausbau der Fördermöglichkeiten für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell für die Gruppe der „working poor“ unter Einbindung des BIZ (Berufsinformationszentrum) des AMS.
  • Fortführen der Aktion 20.000 und Ausdehnung aus ganz Tirol.
  • Beibehaltung der jetzigen Arbeitslosen- bzw. Notfallhilferegelung.
  • Anhebung der Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten.