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Pflege

Der Bereich Pflege ist in Österreich gemäß Art. 10 der Bundesverfassung (B-VG) – abseits der Grundsatzgesetzgebung – Ländersache. Es können daher die neun Landesgesetzgeber im Rahmen von Ausführungsgesetzen und dem Vollzug unterschiedliche Schwerpunkte vornehmen. 

Österreichweit ist jedoch zu beobachten, dass zumindest seit den 1980ern die stationäre Pflege immer weiter ausgebaut wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die allermeisten Menschen zuhause von den Angehörigen gepflegt. Trotz des Ausbaus werden pflegebedürftige Menschen nach wie vor von Angehörigen, FreundInnen und Bekannten – meist in ihrer vertrauten Umgebung – gepflegt. Derzeit werden ca. 80 Prozent des Pflegebedarfs durch die Familie, und hier wiederum überwiegend von Frauen, erbracht. In Österreich beträgt der Anteil der weiblichen Beschäftigen 81 Prozent, in der mobilen Pflege sogar 93 Prozent. Mehr als die Hälfte arbeitet in Teilzeit: in der stationären Pflege sind es 51 Prozent, in der mobilen Pflege sogar 88 Prozent.

Da die Gesellschaft im Schnitt immer älter wird und sich auch das Erwerbsleben verändert – so nimmt z.B. der Erwerbsanteil von Frauen zu oder steigt das faktische Pensionsantrittsalter weiter an – ist davon auszugehen, dass die Nachfrage an professionellen sozialen Diensten weiter steigen wird.

In den Jahren 2000 bis 2011 ist die Anzahl der Pflege- und Betreuungsplätze in den Alten- und Pflegeheimen in Tirol von 4.843 um 940 Plätze auf 5.773 (+19,3 Prozent) gestiegen. Im Bereich der mobilen Pflege wurden im Jahre 2000 rund 450.000 Pflege- und Betreuungsstunden erbracht, im Jahre 2011 waren es bereits rund 770.000 Stunden (+71 Prozent).  Die Anzahl an Pflegegeld-bezieherInnen ist in Tirol von 2000 bis 2010 von insgesamt rund 20.000  Personen auf rund 29.000 Personen (+45 Prozent) gestiegen.

Mit dem Bedarf an professioneller Pflege steigen auch die Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Das Sozialministerium gibt den Mehrbedarf an Personal bis 2020 mit 6.500 Arbeitskräften im stationären und 6.400 Arbeitskräften im mobilen Bereich an.  Die Arbeitsbedingungen im Bereich der Pflege – geteilte Dienste, Wochenendarbeit, kurzfristiges Einspringen, geringe Entlohnung, Nachtarbeit, um nur einige Punkte zu nennen – führen mitunter zu einer hohen Belastung des Pflegepersonals.

Da sich dieses Papier der Vereinbarkeit von Familie und Beruf widmet und die wertvolle Arbeit, die tagtäglich im Bereich der Pflege erbracht wird, ein eigenes Papier verdient, werden die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in der Folge weitgehend ausgeklammert. Weitere Herausforderungen, die eng im Zusammenhang mit der Pflege stehen wie z.B. Sachwalterschaft können ebenfalls hier nicht weiter behandelt werden.
In den nachstehenden Kapiteln wird zunächst die Schaffung einer Pflegeberatungsstelle erörtert, Entlastungen für pflegende Angehörige vorgeschlagen und schließlich der Aufbau eines Betreuungspools angeregt.

Durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Pflegefragen, einer Begleitung und Weiterbildung für pflegende Angehörige und einer Möglichkeit, sich ab und an eine Auszeit von dieser Tätigkeit zu erlauben, können Betroffene wirksam entlastet werden. Dies ermöglicht, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bestmöglich versorgt werden können.

Global betrachtet sind pflegende Angehörige wohl der größte Pflegedienstleister. Einerseits wollen Kinder pflegebedürftiger Eltern diesen „etwas zurückgeben“, andererseits werden teilweise Angehörige in diese Rolle gedrängt. Die Pflege von Angehörigen kann anspruchsvoll und zeitintensiv sein. In der Folge entstehen Belastungen, die das System „Familie“ an gewisse Grenzen bringt.

Ein zukunftsfähiges Pflegemodell soll daher einerseits familiäre Pflegeformen ermöglichen, wo dies gewünscht wird, andererseits auch Rahmenbedingungen schaffen, die wo nötig Entlastungen für Angehörige vorsehen, um Überforderung und Hilfslosigkeit zu verhindern.

Durch den Aufbau eines Pflegepools soll schließlich sichergestellt werden, dass gut ausgebildetem Personal gesetzeskonforme Anstellungsverhältnisse, auch im Bereich der 24h-Betreuung, angeboten werden können. Zudem soll so gewährleistet werden, dass die im Rahmen der Pflegeberatung erstellten Pflegepläne umgesetzt und in der Folge so auch pflegende Angehörige entlastet werden.

Die Forderungen des ÖGB Tirol:

41. Schaffung von regionalen Pflegeberatungsstellen, die über geeignete Ressourcen verfügen, um Beratungen vor Ort anbieten zu können. Die Orientierung soll dabei anhand der Kriterien des Case- und Care-Managements erfolgen. Es bietet sich der Ausbau der Gesundheits- und Sozialsprengel an.

42. Die strategische Erstellung von Pflegeplänen, die auf die Anforderungen der pflegebedürftigen Personen, aber auch der pflegenden Angehörigen eingeht.

43. Die Vernetzung der einzelnen Akteure, um eine Über- oder Unterversorgung zu verhindern und Ressourcen effizient nutzen zu können.

44. Hilfestellung und Anleitung bei den erforderlichen Behördengängen und Formalitäten.

45. Vorsorge-Besuche bei SeniorInnen ab 75 Jahren, um frühzeitig abzuklären, wie die Selbstständigkeit und Versorgung zu Hause ohne Qualitätsverluste möglichst lange gewährleistet werden kann.

46. Den Ausbau von gerontopsychiatrischen Tagesbetreuungseinrichtungen, speziell zur Entlastung bei der Pflege von Demenzerkrankten.

47. Die Schaffung eines Aus- und Weiterbildungsangebotes für pflegende Angehörige, um diesen für ihre Tätigkeiten Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln.

48. Verbesserungen bei der Kranken- und Pensionsversicherung pflegender Angehöriger. Anstelle des Pflegegeldbezuges ab der Stufe 3 soll künftig auf das Vorliegen eines Pflegeplanes abgestellt werden.

49. Die Möglichkeit, als pflegender Angehöriger zu einem Selbstkostenbetrag von 50 Euro sich für zwei Wochen eine Auszeit zu gönnen (siehe Haus Batschuns in Vorarlberg). In dieser Zeit wird ohne weitere Kosten eine Ersatz-Pflegekraft bereitgestellt.

50. Ausfinanzierung der Kurzzeitpflege.

51. Den Aufbau eines Betreuungspools. Es bietet sich an, die Gesundheits- und Sozialsprengel mit dieser Aufgabe zu betrauen.

52. Die Festlegung von Qualitätskriterien, insbesondere in Hinblick auf die zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisse und Ausbildungserfordernisse.

53. Die Möglichkeit, bei Erfüllung der Qualitätskriterien, in den Betreuungspool zu optieren.

54. Die Beratung und Begleitung durch den Pflegeplan bzw. die Pflegeberatung als Voraussetzung, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Durch den Pflegeplan soll eine enge Verzahnung mit weiteren medizinischen Einrichtungen gewährleistet werden, um eine Über- bzw. Unterversorgung zu verhindern.

55. Mitwirkung der Betroffenen bei der Auswahl des geeigneten Personals.