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Hol‘ dir dein Geld zurück! Neuer Rekord!

Der ÖGB Vorarlberg verzeichnet bei den „Steuersprechtagen“ ein neues Rekordergebnis. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr für die Mitglieder über 1,4 Millionen Euro an Lohnsteuern vom Finanzamt zurückgeholt, das ist um 21 Prozent mehr als im Jahr davor erzielt wurde. „Im Durchschnitt können sich die Steuerzahler:innen, die das ÖGB-Service in Anspruch nehmen, über eine Steuerrückzahlung von rund 600 Euro freuen“, rät ÖGB Vorarlberg Steuerexperte Christian Pellini allen Steuerpflichtigen, die Arbeitnehmer:innenveranlagung unbedingt zu machen. Im vergangenen Jahr wurde das ÖGB-Service aufgrund der großen Nachfrage weiter ausgebaut. Ab dieser Woche starten wieder die Beratungen. Vor allem rund um das Thema „Homeoffice“ gibt es einige Neuerungen.

Im vergangenen Jahr verhalfen die Berater:innen des ÖGB Vorarlberg bei den Steuersprechtagen 1.143 Mitgliedern insgesamt 1.410.194 Euro an Lohnsteuern vom Finanzamt zurückzuholen. „Damit haben wir das Rekordergebnis aus dem Jahr davor mit plus 21 Prozent nocheinmal deutlich übertroffen“, berichtet ÖGB Vorarlberg-Steuerexperte Christian Pellini. Insgesamt wurden 1.481 Veranlagungsjahre durchgeführt. „Aufgrund der großen Nachfrage haben wir das Angebot heuer erneut weiter ausgebaut. Wir wollen damit noch mehr Menschen die Möglichkeit geben, sich ihr Geld zurückzuholen.“ Neben den Beratungen in Betrieben können ÖGB-Mitglieder an Abendterminen in den Gewerkschaftsbüros in Bregenz, Bludenz und der ÖGB-Landesgeschäftsstelle in Feldkirch den Service in Anspruch nehmen.

„Im Durchschnitt können sich die Steuerzahler:innen, die das ÖGB-Service in Anspruch nehmen, über eine Steuerrückzahlung von rund 600 Euro freuen.“ Es könne aber durchaus auch mehr drin sein kann, rät Pellini die Arbeitnehmer:innenveranlagung unbedingt durchzuführen: "Bei unseren Beratungen waren auch Summen von bis zu 4.000 Euro keine Seltenheit." Immer öfter spielen Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen eine Rolle, ein "Klassiker" bleibt die Negativsteuer, also die Möglichkeit, Geld vom Finanzamt zu bekommen, auch wenn man aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlt hat. Pellini macht zudem darauf aufmerksam: „Der Familienbonus muss unbedingt beantragt werden, auch wenn dieser bereits über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt wurde.

Speziell bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung für 2021 spielt das Thema „Homeoffice“ eine große Rolle. Hier hat die Gewerkschaft wichtige Vergünstigungen erreicht:

  • Homeoffice-Pauschale: Ab der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2021 werden bis 100 Tage pro Arbeitstag in Homeoffice pauschal drei Euro für Kosten für Raum, Strom, Heizung, Internet, Telefon, Computer angerechnet. Dank der Verhandlungen der Sozialpartner werden also pauschal bis zu 300 Euro von der Steuer abgezogen!
  • Pendlerpauschale trotz Homeoffice: Dank der Verhandlungen der Gewerkschaften steht Steuerpflichtigen seit 30. Juni 2021 die Pendlerpauschale auch dann zu, wenn sie coronabedingt im Homeoffice waren.
  • Möbel abschreiben: Schon ab 26 Tagen Homeoffice im Jahr können Möbel, die fürs Homeoffice angeschafft wurden, steuerlich abgesetzt werden. Und zwar in einer Höhe von bis zu 300 Euro pro Jahr in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (und für das Jahr 2020 bis zu 150 Euro).

Die Termine für den ÖGB Vorarlberg-Beratungsservice sind auf der Homepage des ÖGB Vorarlberg unter folgendem Link zu finden: www.oegb.at/der-oegb/bundeslaender/vorarlberg/alle-meldungen/arbeitnehmerveranlagung-2022

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