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Vorarlberg

ÖGB verurteilt Kündigungen wegen Betriebsratsgründung scharf!

ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer: „Das ist unterste Schublade!“

Bei einer Firma im Oberland haben zwei Mitarbeiter einen Rechtsstreit gegen die Unternehmensleitung gewonnen, nachdem sie gekündigt wurden, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten. Das Arbeits- und Sozialgericht erklärte die Kündigungen für rechtswidrig. „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal und gibt hoffentlich vielen Beschäftigten Mut, sich bei der Durchsetzung von Interessen im Betrieb nicht einschüchtern zu lassen“, betont ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer. Den betroffenen Mitarbeitern spricht Stemmer den größten Respekt aus. „Einmal mehr hat sich gezeigt: Es zahlt sich aus, für seine Rechte zu kämpfen!“

„Es ist unglaublich, dass im 21. Jahrhundert solche Methoden angewendet werden“, zeigt sich ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer schockiert über die Vorkommnisse rund um die Betriebsratswahl in einer Firma im Oberland. „Die Geschäftsleitung dieses Unternehmens hat das demokratische Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten mit Füßen getreten. So etwas ist niederträchtig und strikt abzulehnen!“ Stemmer gratuliert den beiden Mitarbeitern, die Rat bei der Gewerkschaft PRO-GE gesucht haben und vor Gericht gezogen sind. „So etwas dürfen wir uns nicht gefallen lassen.“ Dass hin und wieder Druck auf MitarbeiterInnen ausgeübt werde, die sich betrieblich engagieren wollen, gebe es durchaus. „Dass MitarbeiterInnen aber gekündigt werden, habe ich noch nicht erlebt!“

In Österreich ist das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, gesetzlich verankert, informiert Stemmer. „Wer dabei schon allein mit der Androhung von Kündigungen versucht eine Betriebsratswahl zu verhindern, verstößt gegen das Arbeitsverfassungsgesetz“, zeigt Stemmer auf. Gewählte Betriebsräte sind zudem durch einen Kündigungsschutz während und auch noch drei Monate nach der Ausübung des Ehrenamtes geschützt. Ein Mitglied des Betriebsrats darf nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt oder entlassen werden.

Stemmer lobt ausdrücklich den Großteil der Firmen in Vorarlberg, die mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten. „Gerade große Unternehmen schätzen das Engagement von Betriebsräten und wissen um die Vorteile, die ein solcher für das Klima und den Betrieb bringt.“ Der Nutzen einer konstruktiven Zusammenarbeit von Betriebsrat und Personalabteilung liege klar auf der Hand: „Geht es den ArbeitnehmerInnen gut, geht es dem Unternehmen gut“, hält Stemmer fest.