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Betriebsrat

„Tridonic“ schlechtes Beispiel für Sozialpartnerschaft

„Tridonic hat seine eigene Betriebsratsvorsitzende vor Gericht geschleift, um sie loszuwerden, weil sie engagiert und energisch die Interessen der Beschäftigten vertritt“, ärgert sich ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer vor der morgigen zweiten Verhandlungsrunde am Arbeitsgericht Feldkirch, in der es um die Entlassung der Betriebsrätin geht. „Die Firma Tridonic gibt ein katastrophales Bild betrieblicher Sozialpartnerschaft ab. So wird mit Partnern nicht umgegangen.“ Persönliche Befindlichkeiten seien außen vorzulassen und das Wohl des Betriebes und der Beschäftigten in den Vordergrund zu rücken. „Wer damit nicht klarkommt, ist an der falschen Position“, so Stemmer in Richtung Tridonic-Werksleitung.

„Es liegt der Verdacht nahe, dass Tridonic sich einer unbequemen Arbeitnehmervertreterin entledigen will, die nicht davor zurückschreckt, Fehler im Unternehmen aufzuzeigen“, erklärt ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer. Die neue Werksleiterin sei offenbar mit der Situation und ihrer Aufgabe überfordert. Nur so sei die mutmaßliche Entgleisung – ein Stoß gegen die Betriebsrätin – zu erklären. „Anstatt die Angelegenheit zu klären, wird jedoch der Betriebsrätin, die seit fast 25 Jahren im Betrieb ist, Verleumdung und Ehrverletzung vorgeworfen, nach dem sie sich vertrauensvoll an die nächste Führungsebene gewendet hat. Das ist unterste Schublade und zeugt zudem nicht gerade von Führungsqualität. Tridonic hat sich damit selbst in ein schlechtes Licht gerückt.“

Die Taktik des Unternehmens sei durchschaubar. „Mit fadenscheinigen Argumenten wird zudem versucht, der Betriebsrätin auch noch andere arbeitsrechtliche Verfehlungen unterzujubeln, nur um die Entlassung vor Gericht zu erwirken. Die beschuldigte Betriebsrätin lässt sich jedoch nicht aus dem Unternehmen drängen. Sie erfüllt sogar trotz der Arbeitsfreistellung nach wie vor tagtäglich ihre Aufgabe als Interessensvertreterin im Betrieb. Mit Unterstützung der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer, die sie kostenlos rechtlich vertritt, werden wir bis zur letzten Instanz für ihr Recht kämpfen“, kündigt Stemmer an.

Der Fall habe hohe Wellen geschlagen und bereite auch Sorgen. „Mit solchen fiesen Methoden wird es nicht einfacher, engagierte Betriebsräte zu finden.“ Deshalb sei es umso wichtiger, dass dieser Fall im Sinne der Interessensvertretung ausgeht. „Damit die Beschäftigten sehen, welchen besonderen Schutz Betriebsräte genießen, um energisch und standhaft die Interessen der Belegschaft vertreten zu können, dass das Recht auf ihrer Seite ist und wir als Gewerkschaft entschlossen hinter ihnen stehen!“ Stemmer ist es zudem ein Anliegen, abschließend zu betonen, dass die Sozialpartnerschaft auf betrieblicher Ebene fast ausschließlich sehr gut funktioniert und Betriebe als auch Belegschaft von engagierten Betriebsräten seit Jahrzehnten profitieren!

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