Sozialversicherung
Trinkgeld: Scheindebatte beenden, Pauschalen vereinheitlichen!
„Die Trinkgeld-Diskussion ist eine Scheindebatte, die von den Arbeitgeber:innen befeuert wird“, stellt vida-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer klar. „Fakt ist: Trinkgeld ist freiwillig, steuerfrei und gehört ausschließlich den Beschäftigten.“ In der Diskussion müsse es richtigerweise um die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitgeber:innen gehen. Mit den Beiträgen werden u.a. Pensionen, Krankenversicherung und Arbeitslosengeld finanziert. „Werden diese Beiträge der Arbeitgeber:innen, wie von deren Branchenvertreter:innen gefordert, abgeschafft, werden damit auch Leistungen der Beschäftigten gekürzt.“ Deshalb lehnt Stemmer eine Befreiung der Arbeitgeber:innen von diesen Abgaben ab.
Sozialversicherungsbeiträge zugunsten der Beschäftigten
Was aktuell von Arbeitgeber:innenseite kritisiert wird, ist der Sozialversicherungsbeitrag, der, pauschaliert, auf Trinkgelder fällig wird. Stemmer dazu: „Diese Beiträge finanzieren das Arbeitslosengeld, die Krankenversicherung und die Pension. Sie kommen in Form von sozialer Absicherung wieder bei den Beschäftigten an“. Dies sei gerade in einer Branche mit hoher Fluktuation, in der Menschen saisonbedingt oft nur kurzfristig eingestellt werden, umso wesentlicher. „Wenn man das streicht, würde das nichts anderes sein als ein Pensionsraub“, so Stemmer. Gerade bei niedrigen Einkommen ist jeder Beitrag zur Pension, zum Arbeitslosen- und Krankengeld entscheidend. Diese Beiträge sind von den Arbeitgeber:innen zu leisten. Der vida-Landesvorsitzende erinnert die Arbeitgeber:innen zudem daran: „Wer möchte, dass Menschen in der Branche bleiben, muss sie anständig bezahlen und sich an die bestehenden Spielregeln im Kollektivvertrag halten. Tourismus-Beschäftigte dürfen nicht von Trinkgeld abhängig sein.“
Stemmer fordert bundesweit einheitliche Lösung
Derzeit variiert die Höhe der SV-Pauschale, die Tourismus-Arbeitgeber:innen zu leisten haben, stark – von rund 13 Euro in Vorarlberg für Beschäftigte der niedrigsten Lohngruppe bis zu 59 Euro in Wien für Oberkellner:innen oder Chefportiers. Für Stemmer ist klar: „Ein bundesweit einheitlicher Pauschalsatz ist sinnvoll und notwendig, um die Regelung zu vereinfachen und für mehr Gerechtigkeit zwischen den Bundesländern zu sorgen.“ Stemmer fordert zudem: „Trinkgeld gehört den Mitarbeiter:innen. Es ist eine Wertschätzung der Gäste – kein Instrument zur Unternehmensfinanzierung. Außerdem sollen Unternehmen, die es verabsäumt oder systematisch falsch gemacht haben, korrekte Beiträge zu leisten, diese nachzahlen müssen.“