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Europabüro und EU

Bedrohung für ArbeitnehmerInnen

Plant neue EU-Kommission Abschaffung von Schutzgesetzen für ArbeitnehmerInnen?

Unter dem Slogan „One in, one out“ will die neue EU-Kommission „deregulieren“, also Regeln abschaffen. Für jedes neue Gesetz soll ein anderes Gesetz aus demselben Politikfeld abgeschafft werden. Was den Menschen als „Vereinfachung des Lebens“ verkauft wird, birgt aber eine große Gefahr: die Abschaffung wichtiger Regeln zum Schutz von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen sowie von Umwelt und Klima.

Weniger Regulierung statt besserer Regulierung

Die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich das Prinzip offensichtlich von der deutschen Bundesregierung abgeschaut. Als „administrative Belastung“ für Unternehmer wird dargestellt, was in Wirklichkeit wichtige Schutzvorschriften sind. Noch radikaler geht man damit in Großbritannien („One in, three out“) und in den USA um („One in, five out“).

Statt wie bisher „bessere Regulierung“, scheint das neoliberale Ziel der neuen Kommission ausschließlich „weniger Regulierung“ zu sein.

Zuständiger EU-Kommissar will „One in, one out“ nicht mechanisch anwenden

Der designierte Vizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, sagte in seinem Hearing im Europäischen Parlament am 30. September allerdings, das „One in, one out“-Prinzip werde nicht mechanisch angewendet, und es gebe auch keine Liste an konkreten gesetzlichen Bestimmungen, die aufgehoben werden sollen. Viele Abgeordnete hatten sich in ihren Fragen an Šefčovič sehr kritisch gegenüber „one in, one out“ gezeigt.

Angriff auf hohe Sozialstandards

Im offiziellen Mandatsschreiben, dass von der Leyen an Šefčovič geschickt hatte, war außerdem wieder einmal von „Gold Plating“ die Rede. Das heißt: die Mitgliedstaaten sollen EU-Richtlinien nicht mehr „vergolden“, also keine nationalen Regeln mehr erlassen, die besser und fortschrittlicher sind als die EU-Mindeststandards. Der EGB hat wiederholt kritisiert, dass das jeden sozialen Fortschritt unmöglich machen würde. Das hat aber leider nicht verhindern können, dass Länder wie Großbritannien, Schweden oder die Niederlande strikte „No-Gold-Plating“-Regeln eingeführt haben. Diesen bedrohlichen Trend setzt die neue Kommission nun offenbar fort.

Ist die fünfte Urlaubswoche in Gefahr?

Als Beispiel für Gold Plating hat die Wirtschaftskammer vor einiger Zeit das Urlaubsgesetz aufgelistet. Denn die EU-Arbeitszeitrichtline sieht im Gegensatz zum österreichischen Gesetz nicht fünf, sondern nur vier Wochen bezahlten Mindesturlaub vor. Begründet wird dies mit „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet, die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.