Zum Hauptinhalt wechseln
© UNICEF/UN0153927/Feyizoglu

Menschenrechte

Verantwortung endet nicht an der Landesgrenze

ÖGB unterstützt Kampagne für EU-Lieferkettengesetz – Menschenrechte von der Produktion bis zum Verkauf wahren

Meistens ist die erste Assoziation mit dem Begriff „menschenunwürdige Arbeit“, dass sie in Fabriken und Bergwerken auf anderen Kontinenten, also weit weg von Europa, geleistet werden muss. Viele der Produkte, die in Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt werden – Textilien, Elektronikgeräte und vieles mehr – landen dennoch in unseren Warenkörben. Unternehmen achten kaum darauf, unter welchen Bedingungen ihre Artikel produziert werden und arbeiten teilweise mit ausbeuterischen Unternehmen zusammen. Das will die EU jetzt mit einem sogenannten Lieferkettengesetz ändern. 

Vorbild Frankreich

Das Ziel: Mindeststandards für ArbeitnehmerInnen genauso wie für den Umweltschutz sollen sich über die ganze Lieferkette erstrecken. Dafür sind klare Regeln und Gesetze notwendig. Die EU-Kommission arbeitet seit dem Frühjahr an einem Gesetz, das im kommenden Jahr präsentiert werden soll. Vorbild ist Frankreich, das Unternehmen seit 2017 gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt, auch in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten, verpflichtet.

Corona macht Krisenanfälligkeit des Systems deutlich

Der Zeitpunkt für dieses Vorhaben ist nicht nur günstig, weil sowohl die aktuelle deutsche Ratspräsidentschaft als auch ihre Nachfolgerin Portugal es unterstützen: Die Corona-Pandemie hat einmal mehr deutlich gemacht, wie instabil und krisenanfällig unser globales Wirtschaftssystem ist. „Dass Geschäftsmodelle und Lieferketten oft für Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen und grobe Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, wird durch die Sorge um die Wirtschaft viel zu häufig vergessen“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Geschäftsmodelle und Lieferketten sind of verantwortlich für die Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen und grobe Menschenrechtsverletzungen.

Wolfgang Katzian

Mindestschutzstandards rechtlich verankern

Globale Standards bremsen den internationalen Wettbewerb um die billigsten Arbeitsbedingungen. Für den ÖGB sind Mindestschutzstandards für ArbeitnehmerInnen zentrales Anliegen aller Handelsabkommen, sie sind aber in der Handelspolitik oft schwer umzusetzen, weil Handelspartner eben den Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit befürchten. Die Lösung kann nur ein EU-weites Gesetz sein, das niemanden benachteiligt. „Verantwortung darf nicht an der Landesgrenze enden“, sagt Katzian, „jetzt geht es darum, Mindestschutzstandards für ArbeitnehmerInnen rechtlich zu verankern.“

EU-Kommission zu ambitioniertem Vorschlag ermutigen

In den kommenden Monaten entscheidet sich, wie das EU-Gesetz ausgestaltet sein könnte. Die EU-Kommission hat Ende Oktober eine öffentliche Konsultation gestartet, inhaltliche Anregungen sind bis 8. Februar 2021 möglich. Auch der ÖGB will diese Chance nützen, um die Kommission zu einem ambitionierten Vorschlag zu ermutigen. Die direkte Beteiligung an dieser Konsultation ist auf der Kampagnenwebsite http://www.enforcinghumanrights-duediligence.de/ möglich.

JETZT KAMPAGNE UNTERSTÜTZEN!

Je mehr Menschen sich für faire, mit klaren Gesetzen geregelte Lieferketten aussprechen, desto realistischer wird ein verbindliches Gesetz. „Durch ein verbindliches internationales Instrument können Armut und Ungleichheit wirkungsvoll bekämpft und Umweltstandards durchgesetzt werden“, hofft der ÖGB-Präsident auf rege Unterstützung des Lieferkettengesetzes: „Davon würden wir nämlich alle profitieren."