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Europa

Globale Mindeststeuer braucht mehr als Einigung auf den kleinsten Nenner

Steuersatz von 15 Prozent ist wenig ambitioniert – Steuerdumping rasch bekämpfen

Ein weiterer Schritt auf einem sehr langen Weg ist gesetzt: Nach der Einigung der 137 Länder des Inklusiven Rahmens der OECD/G20 auf eine Globale Mindeststeuer im Oktober hat am 22. Dezember die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Umsetzung der Mindeststeuer in EU-Recht präsentiert. Die Kommission schlägt eine Richtlinie vor, die sicherstellt, „dass der neue effektive Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Großunternehmen in einer Weise angewandt wird, die voll und ganz mit dem EU-Recht vereinbar ist“, wie es EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni formuliert. Der Steuersatz von 15 Prozent ist somit ident mit der OECD-Einigung. 

Die vorgeschlagene Steuer soll für große inländische und internationale Konzerne gelten, die mit ihrer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. In der Vereinbarung des Inklusiven Rahmens der OECD/G20 haben sich alle 137 beteiligten Länder auf eine transparente Methode zur Berechnung des effektiven Steuersatzes geeinigt.  

Nachbesserungen notwendig, auch Steuerschlupflöcher schließen

Eine erfreuliche Entwicklung, die allerdings ambitionierter gestaltet sein müsste, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in einer ersten Reaktion: „Bis auf wenige Ausnahmen liegen die Mitgliedstaaten ohnehin bereits über dem Schwellenwert.“ Zum Jahresbeginn war die Rede von 21 Prozent gewesen, vor dem Sommer noch von mindestens 15 Prozent.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission ist nicht mehr als die Einigung auf den kleinsten Nenner und geht in diesem Punkt über die OECD Einigung kaum hinaus.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

„Der Richtlinienvorschlag der Kommission ist also nicht mehr als die Einigung auf den kleinsten Nenner und geht in diesem Punkt über die OECD Einigung kaum hinaus“, bedauert Katzian, der davon ausgeht, dass der EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) Nachbesserungen einfordern wird. „Neben einem höheren Mindeststeuersatz braucht es striktere Maßnahmen, um bestehende Steuerschlupflöcher zu schließen. Das OECD-Abkommen, das die Kommission mit dieser Richtlinie in verpflichtendes EU-Recht umwandeln möchte, sieht nämlich auch die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen vor, die die zusätzlichen Einnahmen verringern könnten.“ 

Steuerabkommen nur mit Einstimmigkeit im Rat

Die geringe Bereitschaft, über das OECD-Abkommen hinaus zu gehen, ist unter anderem auch der Schwierigkeit geschuldet, in Steuerfragen die notwendige Einigung im Rat zu bekommen. Denn bei der europäischen Steuerpolitik braucht es Einstimmigkeit unter den Regierungs- und StaatschefInnen im Rat, schon ein einzelnes Land kann damit alles blockieren. 

Wichtig ist, dass die Richtlinie nachgebessert, rasch beschlossen und umgesetzt wird, um Steuertricks und Steuerdumping möglichst bald bekämpfen zu können.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Zu begrüßen sei aber, dass wie bei dem OECD-Abkommen der effektive Steuersatz herangezogen wird und damit auch etwaige Begünstigungen im Rahmen der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, sagt der ÖGB-Präsident: „Wichtig ist jetzt aber, dass die Richtlinie nachgebessert, rasch beschlossen und umgesetzt wird, um Steuertricks und Steuerdumping möglichst bald bekämpfen zu können“, sagt der ÖGB-Präsident. Der Vorschlag der Kommission wird muss jetzt im Rat und im EU-Parlament diskutiert werden, erst nach einer Einigung mit diesen wird am Ende eine Richtlinie stehen.  

 

 

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