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Daiga Ellaby

Gold Plating bringt höhere Sozailstandards: z. B. Fünf Wochen Urlaub, je acht Wochen Mutterschutz vor sowie nach dem Geburtstermin oder strenge Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping.

Europabüro und EU

Gold Plating bringt hohe Sozialstandards

Die Regierung will nun aber schrittweise mehrere Gesetze nach unten anpassen.

Fünf Wochen Urlaub, je acht Wochen Mutterschutz vor sowie nach dem Geburtstermin oder strenge Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping – das sind hohe Sozialstandards, die Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern lebenswerter macht. Grundlage dafür sind EU-Richtlinien, die von der Europäischen Union als Mindeststandard vorgegeben werden. Nach unten gibt es keinen Spielraum, aber Verbesserungen können national von den Mitgliedstaaten beschlossen werden. Ist das der Fall spricht die Bundesregierung von „Gold Plating“ (engl. vergolden) – dabei handelt es sich aber einfach um verbesserte Sozialstandards.

ArbeitnehmerInnenrechte ausbauen, nicht abbauen

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, viele dieser besser geregelten Gesetze auf die Mindeststandards zurückzusetzen, was in der Nationalratssitzung am 24. April mit den ersten elf Gesetzen auch passiert. Diese „unnötigen Belastungen“ will die Bundesregierung vor allem für die Wirtschaft beseitigen. Die Wirtschaftskammer begrüßt dieses Anti-Gold-Plating-Paket unter dem Vorwand unnötiger Überregulierung und hoher Kosten. Besser wäre, voranzutreiben, dass ArbeitnehmerInnen aller EU-Länder von Regelungen auf österreichischem oder noch besserem Niveau profitieren können.

Gold-Plating-Liste

Im Juli letzten Jahres ist eine Gold-Plating-Liste mit 489 Gesetzen an die Öffentlichkeit gelangt, die Großteils aus Sicht der Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer übererfüllt sind. Betroffen sind beispielsweise bessere Regelungen für ArbeitnehmerInnen in den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Sozialrechte, ArbeitnehmerInnenschutz, aber auch Umwelt- und KonsumentInnenschutz.

Urlaub: nur vier statt fünf Wochen

Als Beispiel für Gold Plating hat die Wirtschaftskammer das Urlaubsgesetz aufgelistet. Denn die EU-Arbeitszeitrichtline sieht im Gegensatz zum österreichischen Gesetz nicht fünf, sondern nur vier Wochen bezahlten Mindesturlaub vor. Begründet wird dies mit „Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet, die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“.

Mutterschutz: kein Kündigungsschutz

In einem unbefristeten Arbeitsverhältnis dürfen Frauen in Österreich bis vier Monate nach der Entbindung des Kindes nicht gekündigt werden. Diese wichtige Absicherung für Frauen kritisieren die Wirtschaftsvertreter in ihrer Liste als „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts erhöht die Personalkosten“. Auch hier bevorzugen sie die Vorgabe der EU-Richtlinie. Nach dieser sollen Kündigungen in „Ausnahmefällen“ möglich sein – etwa „im Rahmen einer Massenentlassung“ soll auch für Schwangere und junge Mütter kein besonderer Schutz gelten.

Arbeitszeit: 13 Stunden pro Tag erlaubt

Auch die Ausdehnung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich scheint den WirtschaftsvertreterInnen noch zu wenig. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie schreibe keine Höchstarbeitszeit, sondern nur eine Ruhezeit von elf aufeinanderfolgenden Stunden vor, was eine tägliche Arbeitszeit von 13 Stunden ermöglichen würde, vermerken sie in der erwähnten Liste. Einen weiteren Vorteil sieht die WKÖ darin, dass die EU-Richtlinie keine Regeln zur Vergütung – also für Zuschläge – vorsieht.

Weitere Gesetze sollen zurückgenommen werden

Angepasst werden in der Nationalratssitzung Ende April rund 40 Bestimmungen, wobei die Änderungen insbesondere Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten betreffen – ArbeitnehmerInnen sind davon eher nicht betroffen. Justizminister Josef Moser teilte im Wirtschaftsausschuss aber mit, dass für den Herbst ein zweites Paket geplant ist, bei dem rund 160 weitere Maßnahmen geprüft werden. Für den ÖGB ist klar, für ArbeitnehmerInnen darf es in den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Sozialrechte, ArbeitnehmerInnenschutz oder auch Umwelt- und KonsumentInnenschutz zu keinen Verschlechterungen kommen.