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Fahrradbote
Viele PlattformarbeiterInnen arbeiten als SubunternehmerInnen für ihre Auftraggeber, was oft massive Ausbeutung bedeutet ZOI Imagery

EU-Richtlinie

Mjam, Uber und Co: Plattform-ArbeiterInnen sollen ordentlich beschäftigt werden

Scheinselbstständigkeit und Ausbeutung bei Online-Plattformen sollen bekämpft werden. ÖGB unterstützt EU-Vorstoß

Die EU will jetzt die zunehmende Scheinselbstständigkeit eindämmen. Am 9. Dezember stellte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vor, der MitarbeiterInnen von Online-Plattformfirmen wie Uber oder Deliveroo mehr Rechte zuspricht. Unternehmen sollen für ihre Fahrer nicht nur Verhaltensregeln aufstellen, sondern sie als Angestellte beschäftigen. Für die Betroffenen brächte das mehr Fairness: Geregelte Arbeitszeiten und Bezahlung sowie bezahlten Urlaub und Pensionsansprüche.

Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem aber noch viele folgen müssen.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Pandemie ließ Lieferdienste und damit Scheinselbstständigkeit boomen

In ganz Europa hat die Pandemie mit ihren Lockdowns zu einem Anstieg der Lieferdienste geführt, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Hand in Hand damit geht auch die Zunahme der Scheinselbstständigkeit.“ Viele der MitarbeiterInnen arbeiten als SubunternehmerInnen für ihre Auftraggeber, was oft massive Ausbeutung bedeutet.

MitarbeiterInnen von Plattformen sind keine ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse. Ihnen stehen dieselben Rechte und Ansprüche zu. Es ist höchste Zeit, sämtliche Lücken zu schließen und dem Missbrauch der Plattformen einen Riegel vorzuschieben.

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Nahezu rund um die Uhr ohne soziale Absicherung zu arbeiten, das ist in der Branche keine Seltenheit. Wie notwendig der Kampf gegen die Scheinselbstständigkeit ist, das beweist auch eine Reihe von Gerichtsurteilen seit dem Vorjahr: Betroffene klagten ihre Arbeitgeber auf bessere Bezahlung, in vielen Fällen lagen nach Ansicht der JuristInnen praktisch Arbeitsverhältnisse vor, die Anstellungsverhältnissen entsprechen. 

Europäische Gewerkschaften fordern Beweislastumkehr 

„Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem aber noch viele folgen müssen“, fordert Katzian, dass der Gesetzesvorschlag nachgebessert werden muss. Die europäischen Sozialpartner haben sich im Vorfeld im Rahmen einer sogenannten Sozialpartnerkonsultation eingebracht, der ÖGB unterstützt die Forderungen des EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund). Zentraler Punkt ist die Beweislastumkehr. Aktuell müssen die MitarbeiterInnen selbst nachweisen, dass sie keine Selbstständigen sind, sondern Aufträge des Arbeitgebers ausführen müssen. „Genau dieser Missstand hat zu vielen Klagen und damit zu massiver Rechtsunsicherheit geführt“, erklärt Katzian: „Die Beweislast, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt, muss beim Arbeitgeber liegen.“

Höchste Zeit, Lücken zu schließen und Missbrauch zu beenden

Der Gesetzentwurf muss jetzt mit den EU-Mitgliedsländern und -Abgeordneten abgestimmt werden, es ist weiterhin mit massivem Lobbying der Wirtschaft gegen diesen Kommissionsvorschlag zu rechnen. Die Europäischen Gewerkschaften werden nicht müde, sich für bessere Arbeitsbedingungen bei Online-Plattformen einzusetzen, so der ÖGB-Präsident: „MitarbeiterInnen von Plattformen sind keine ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse. Ihnen stehen dieselben Rechte und Ansprüche zu. Es ist höchste Zeit, sämtliche Lücken zu schließen und dem Missbrauch der Plattformen einen Riegel vorzuschieben.“

 

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