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Neue Regionalstruktur

ÖGB-Reform: Aus 86 Bezirken wurden 55 Regionen

An wen wenden sich Mitglieder, ArbeitnehmerInnen und BetriebsrätInnen, wenn sie Rat oder Unterstützung der Gewerkschaft brauchen? "Diese Frage haben wir mit der Neuordnung der Regionen ganz klar gelöst", sagt Monika Kemperle, Leitende Sekretärin des ÖGB und für Organisation zuständig.

"Ein Ziel der ÖGB-Reform war und ist, vorhandene Doppelgleisigkeiten zu beseitigen." Die gab und gibt es auch in den Ländern und Bezirken, wo es ÖGB-Büros und Büros der Gewerkschaften gibt. "Wir haben weder das eine noch das andere abgeschafft, haben aber die Aufgaben klarer definiert. Das ist keine theoretische Diskussion über Zuständigkeiten, sondern kommt direkt den Mitgliedern zugute, wenn wir Aufgaben klar verteilen und Reibungsverluste vermeiden."

Die Betreuung der Mitglieder, BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen in den Regionen ist weiterhin Hauptaufgabe der zuständigen Gewerkschaften. "Dort sind schließlich die ExpertInnen für alle branchenbezogenen Fragen", sagt Kemperle. Die Büros des ÖGB organisieren gemeinsame Aktionen, halten Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und verstehen sich als Sprachrohr für ArbeitnehmerInnen-Themen in den Regionen.

"Kein Büro wird zugesperrt und keine Beschäftigen werden gekündigt", versichert Kemperle. "Alle Standorte gibt es weiterhin, sie sind auch in Zukunft erste Anlaufstelle für Mitglieder, BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen. Mit der Neuordnung der Aufgaben schaffen wir neue Möglichkeiten, die Mitglieder direkt vor Ort noch besser zu betreuen. Das ist schließlich das Wichtigste."

Die neue Regionalstruktur:
Burgenland: Aus 7 Bezirken werden 4 Regionen
Kärnten: Aus 9 Bezirken werden 5 Regionen
Niederösterreich: Aus 21 Bezirken werden 10 Regionen
Oberösterreich: Aus 15 Bezirken werden 14 Regionen
Salzburg: 5 Bezirke bleiben 5 Regionen
Steiermark: Aus 16 Bezirken werden 10 Regionen
Tirol: Aus 9 Bezirken werden 4 Regionen
Vorarlberg: Aus 4 Bezirken werden 2 Regionen