Zum Hauptinhalt wechseln

Wir fordern...

Das neue Grundsatzprogramm des ÖGB

Der ÖGB-Bundeskongress hat am 2. Juli 2009 ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Das sind die wichtigsten Punkte:

Neue Arbeitswelt - neues Arbeitsrecht. Der Arbeitsmarkt ändert sich immer schneller, die Flucht aus dem Arbeitsrecht wurde zunehmend leichter. Die negativen Entwicklungen müssen mit einer Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der nicht nur auf die persönliche, sondern auch auf die wirtschaftliche Abhängigkeit Bezug nimmt, gestoppt werden. Das neue Arbeitsrecht muss übersichtlich und gut verständlich sein.

Modernisierung der Mitbestimmung. Kündigungsschutz für ErsatzbetriebsrätInnen, aber auch für alle, die an den Wahlvorbereitungen beteiligt sind. ArbeitnehmerInnen, die an einem Standort arbeiten, sollen eine einheitliche Vertretung wählen dürfen, auch wenn sie bei verschiedenen Unternehmen tätig sind, zum Beispiel in verschiedenen Geschäften in einem Einkaufszentrum. Der ÖGB fordert das Zutrittsrecht in die Betriebe, mehr Informationspflicht für ArbeitgeberInnen - sowie effektive Sanktionsmöglichkeiten.
 
Soziales Europa: Menschenrechte gehen vor Wirtschaftsfreiheit

Gemeinsam mit dem EGB fordern die europäischen Gewerkschaften die grundlegende Änderung der Wirtschaftspolitik in Europa. Es muss sichergestellt werden, dass EU-weit die sozialen und gewerkschaftlichen Grundrechte sowie die Menschenrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten und Wettbewerbsregeln haben.

Der ÖGB fordert eine wachstums- und beschäftigungsfördernde Wirtschaftspolitik durch Stärkung der Binnennachfrage. Kaufkraft stärkende Lohnpolitik und Erhöhung der öffentlichen Investitionen müssen gleichrangige Ziele zur Preisstabilität werden.
 
Steuerwettbewerb macht Staaten handlungsunfähig

Der ruinöse Steuerwettbewerb macht die öffentlichen Haushalte zunehmend handlungsunfähig. Daher fordert der ÖGB EU-weite Mindeststeuersätze für Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von ArbeitnehmerInnen müssen die gleichen Arbeitsbedingungen wie für inländische Beschäftigte gelten, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Soziale Grundrechte müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten haben.

Globalisierung. Einseitige Weltmarktexpansion durch bilaterale Freihandelsabkommen der EU oder durch die WTO unterstützt der ÖGB nicht. Soziale Mindeststandards wie die verbindliche Verankerung der ILO-Kernarbeitsnormen in der WTO und in den bilateralen Freihandelsabkommen sind unabdingbare Voraussetzung.