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Comeback für Arbeitsplätze

Im ersten Corona-Jahr ging die Zahl der Pleitewellen zwar zurück, alle Prognosen deuten aber darauf hin, dass sich die positive Entwicklung nicht fortsetzt, im Gegenteil: Mehr als 50.000 Firmen in Österreich galten zum Jahreswechsel als insolvenzgefährdet. Das Ende des Lockdowns, der für manche Branchen seit Monaten gilt, ist noch nicht absehbar.

Insolvenzwelle wird befürchtet

Der drohenden Insolvenzwelle, verschärft durch das Auslaufen von Corona-Hilfen, muss also etwas entgegengesetzt werden, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Uns geht es darum, unverschuldet verschuldete Unternehmen zu unterstützen, das sichert ja auch Arbeitsplätze.“ Der ÖGB schlägt deswegen ein neues Beteiligungs-Instrument vor. Der Comeback-Fonds soll durch die Pandemie in Schwierigkeiten geratene Unternehmen finanziell unterstützen. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen verschwinden, die einfach nur etwas mehr Zeit gebraucht hätten, um sich zu erholen. Diese Arbeitsplätze wären für immer verloren. Der Staat soll als stiller Gesellschafter fungieren.

Wie soll der Comeback-Fonds unterstützen?

Mit den Mitteln des Fonds sollen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzministerium oder der Sozialversicherung ausgeglichen werden, auch Liquidität für alle anfallenden Betriebsmittel soll zur Verfügung gestellt werden. Normalisiert sich die Wirtschaftslage, sollen diese stillen Beteiligungen aus Unternehmensgewinnen oder durch neue Investoren wieder an den Staat zurückgezahlt werden. Damit läuft auch die stille Beteiligung langsam aus.

Es soll dabei zwei unterschiedliche Beteiligungsformen geben: eine niederschwellige Form für kleinere Unternehmen und eine Form für größere Unternehmen, die auch an spezielle Auflagen geknüpft werden, wie z.B. keine Gewinnausschüttung und Dividenden an Aktionäre, keine Bonizahlungen und einiges mehr.

Wie lange soll der Fonds unterstützen?

Der ÖGB stellt sich diese finanzielle Unterstützung für sieben Jahre, in Ausnahmefällen für zehn Jahre vor.

Wo soll das Geld herkommen?

Das Gesamtvolumen muss diskutiert werden. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mittel sind aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft, die Dotation wäre also im bereits aufgespannten Rettungsschirm der Regierung gut abgedeckt.

Struktur des Fonds

Der Comeback-Fonds soll als eigenständiger Fonds eingerichtet werden, mit einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung sämtlicher Entscheidungen. Der Aufsichtsrat soll besetzt werden mit ExpertInnen aus der Wissenschaft und mit VertreterInnen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer sowie eventuell auch aus dem Finanzministerium und der Sozialversicherung.

Arbeitsweise des Fonds

Die Geschäftsstelle des Comeback-Beteiligungsfonds übernimmt eine Vorselektion der in Frage kommenden Unternehmen durch Institutionen, die bereits mit anderen Corona-Hilfen Informationen über potenzielle Unternehmen erhalten. Sie können diese an den Comeback-Beteiligungsfonds zur Prüfung übermitteln. Unternehmen sollen auch die Möglichkeit bekommen, selbst beim Comeback-Beteiligungsfonds um Unterstützung anzusuchen.

Gesellschaftlicher Mehrwert

 „Vorrangiges Ziel muss immer die Weiterführung der Unternehmen sein“, sagt der ÖGB-Präsident. Das bedeutet nämlich das Erhalten von Arbeitsplätzen, gesicherte Einkommen, weniger Menschen, die vom Absinken in Armut bedroht sind und unter dem Strich durch die damit Hand in Hand gehende Reduzierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auch einen Vorteil für den Staatshaushalt. „Der Comeback-Beteiligungsfonds hätte also einen enormen gesellschaftlichen Mehrwert“, so Katzian.